Bauaufsicht
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu dem Bereich Bauaufsicht.
Das Antragsformular
Zur Beantragung einer Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger verwenden Sie bitte das aktuelle unten angebenene Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass für die Entscheidung über den Anerkennungsantrag gemäß Tarifstelle 2.9.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) eine Gebühr zwischen 100 EUR und 500 EUR erhoben wird. Dies gilt sowohl für die Anerkennung als auch für die Ablehnung des Antrags. Diese Gebühr ist unabhängig von den Kosten und Auslagen für den jeweils geforderten Sachkundenachweis, die Sie als Antragstellerin bzw. als Antragsteller ebenfalls zu tragen haben. Der Sachkundenachweis wird durch die jeweils erforderliche Prüfung bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer, der IHK Region Stuttgart oder der IHK Saarland erbracht.
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