
Prüfsachverständige Personen (Symbolbild) / ©RioPatuca Images - stock.adobe.com
Anerkennung und Beaufsichtigung
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW.
Die gemäß § 4 PrüfVO NRW anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, in Nordrhein-Westfalen technische Anlagen nach den Bestimmungen der PrüfVO NRW zu prüfen und darüber hinaus nach den Voraussetzungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer im gesamten Bundesgebiet tätig zu werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf erkennt die jeweiligen Sachverständigen an und hat die Aufsicht für diese inne.