
Prüfsachverständige Personen (Symbolbild) / ©RioPatuca Images - stock.adobe.com
Anerkennung und Beaufsichtigung
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW.
Die gemäß § 4 PrüfVO NRW anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, in Nordrhein-Westfalen technische Anlagen nach den Bestimmungen der PrüfVO NRW zu prüfen und darüber hinaus nach den Voraussetzungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer im gesamten Bundesgebiet tätig zu werden.
Rechtsgrundlagen (PrüfVO NRW und Erlasse)
Das Anerkennungsverfahren
Das Antragsformular
Die Liste der Prüfsachverständigen
Aufsicht und Qualitätsmonitoring
Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: