Prüfsachverständige Personen (Symbolbild)

Anerkennung und Beaufsichtigung

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW.

Die gemäß § 4 PrüfVO NRW anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, in Nordrhein-Westfalen technische Anlagen nach den Bestimmungen der PrüfVO NRW zu prüfen und darüber hinaus nach den Voraussetzungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer im gesamten Bundesgebiet tätig zu werden.

Rechtsgrundlagen (PrüfVO NRW und Erlasse)
Das Anerkennungsverfahren
Das Antragsformular
Die Liste der Prüfsachverständigen
Aufsicht und Qualitätsmonitoring
Erfahrungsaustausch der Prüfsachverständigen