![Prüfsachverständige Personen (Symbolbild)](/sites/default/files/styles/slider_main_16_9_960/public/media/image/2021-09/adobestock_266129107_pruefsachverstaendige.jpg?h=63c7ad4e&itok=hUDz1mcy)
Prüfsachverständige Personen (Symbolbild) / ©RioPatuca Images - stock.adobe.com
Anerkennung und Beaufsichtigung
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW.
Die gemäß § 4 PrüfVO NRW anerkannten Sachverständigen sind berechtigt, in Nordrhein-Westfalen technische Anlagen nach den Bestimmungen der PrüfVO NRW zu prüfen und darüber hinaus nach den Voraussetzungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer im gesamten Bundesgebiet tätig zu werden.
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