Fachaufsicht (Symbolbild)

Fachaufsicht

Für alle Fragen zum Thema Bauaufsicht, die mit einem Neubau, mit baulichen Änderungen am bestehenden Gebäude oder einer Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zu tun haben, sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.
Eingaben, Petitionen und Fachaufsicht Für alle Fragen zum Thema Bauaufsicht, die mit einem Neubau, mit baulichen Änderungen am bestehenden Gebäude oder einer Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zu tun haben, sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Bei Fragen oder Beschwerden hierzu ist für die Bürgerin und den Bürger der erste Ansprechpartner die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Wer das in Ihrem Fall ist und wann die Sprechzeiten sind, ist von der Stadt- oder Kreisverwaltung zu erfahren. Sollten Sie mit einer Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht einverstanden sein, können Sie sich im Rahmen einer Eingabe an die obere Bauaufsichtsbehörde wenden. Die obere Bauaufsicht prüft diese Entscheidung auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit hin und ist der unteren Bauaufsichtsbehörde gegenüber weisungsbefugt (Fachaufsicht). Hier sei darauf hingewiesen, dass für die kreisangehörigen Gemeinden, die eine eigene Bauaufsichtsbehörde haben (ab 25.000 Einwohner) die jeweilige Kreisverwaltung als obere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kreisverwaltung. In den übrigen Fällen ist die Bezirksregierung die zuständige obere Bauaufsichtsbehörde. In den meisten Fällen ist eine kurze schriftliche Schilderung des Anliegens sowie die Vorlage der Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde sinnvoll. Die Beantwortung von Eingaben ist kein sogenanntes "förmliches Verfahren", so dass Sie gegen die Entscheidung der oberen Bauaufsichtsbehörde keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten können. Bei Baugenehmigungen steht Ihnen als förmliches Verfahren das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, eine Eingabe bei der oberen Bauaufsicht einzureichen, gibt es auch die Möglichkeit sich mit seinem Anliegen in Form einer Petition an den Landtag zu wenden. Im Rahmen dieses Petitionsverfahrens wird die obere Bauaufsichtsbehörde vom Bauministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde in Form einer fachaufsichtlichen Stellungnahme beteiligt. Die Bezirksregierung ist obere Bauaufsichtsbehörde für die 10 kreisfreien Städte des Regierungsbezirkes, nämlich  
  • Landeshauptstadt Düsseldorf
  • Stadt Duisburg
  • Stadt Essen
  • Stadt Krefeld
  • Stadt Mönchengladbach
  • Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Stadt Oberhausen
  • Stadt Remscheid
  • Stadt Solingen
  • Stadt Wuppertal
sowie für 4 Kreise in ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörden für die kleinen kreisangehörigen Gemeinden, nämlich
  • Kreis Kleve
  • Rhein-Kreis Neuss
  • Kreis Viersen
  • Kreis Wesel