Bodendenkmalschutz
Bodendenkmäler sind Zeugnisse der Geschichte, die im Gegensatz zu Baudenkmälern meist nicht obertägig sichtbar sind. Es handelt sich häufig um alte Bestattungsplätze oder Kultorte, aber auch um untergegangene Siedlungen, Befestigungsanlagen oder Handelsplätze.
Was sind Bodendenkmäler?
Was ist zu beachten?
Für Grabungen und Prospektionen sowie für den Einsatz von Metalldetektoren ist eine Grabungserlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 DSchG NRW erforderlich.
Diese wird bei kreisfreien Städten durch die Bezirksregierung im Benehmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erteilt. Werden über die Grabungen hinaus Veränderungen an landes- oder bundeseigenen Bodendenkmälern vorgenommen, so ist ebenso wie bei den Baudenkmälern vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 2 DSchG NW erforderlich
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