Rhein-Kreis Neuss
Datum
28.10.2025
Datum der Umweltinspektion
28.08.2025
Anlagenbezeichnung
WSAA Neuss MBA
Standort

Lövelinger Straße 101

41472 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.3a
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.6.2.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
21 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
9 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Anlagenbegehung, Betriebsorganisation
  • Registerprüfung und Überprüfung der Dokumentation der Abfallströme
  • Prüfung wasserrechtlicher Belange
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 100 WHG
  • § 47 KrWG
  • § 11 AbfverbrG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Unzureichende Reinigung der Sinkkästen
  • Betrieb einer defekten Abwasserbehandlungsanlage
    (Leichtflüssigkeitsabscheider)
Veranlasste Maßnahmen
  • Die Reinigung der Sinkkästen hat öfter zu erfolgen.
  • Der Defekt des Leichtflüssigkeitsabscheiders wurde bei der
    Generalinspektion im November 2024 festgestellt. Die Reparatur des
    Abscheiders erfolgte erst im August 2025. Somit wurde der Abscheider
    mindestens neun Monate lang nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand
    betrieben. Gemäß aktuellem Generalinspektionsbericht ist der Abscheider
    nun mängelfrei.

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.