OGRO+DENI GmbH
Datum
13.05.2025
zuletzt geändert Datum
30.06.2025
Datum der Umweltinspektion
27.03.2025
Anlagenbezeichnung
Eloxalanlage und Handgalvanik
Standort

Donnenberger Straße 2

42553 Velbert

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.6
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.10.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
24 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
8 Stunden
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Immissionsschutz, allgemein: Mantelbogen UI-1
  • Immissionsschutz, Luft: Checkliste UI-7-Luftreinhaltung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verspätete Sachverständigenprüfung der 42. BImSchV (Geringfügiger Mangel) – Dokumente wurden nachgereicht
  • Die Funktionsfähigkeit und die Dichtheit der Abscheideranlage „Abscheider Druckgasbehälter“ wurde durch die in 2022 durchgeführte Generalinspektion nicht bestanden. Es ist nicht ausgeschlossen, das verunreinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation geflossen ist. (Erheblicher Mangel) – behoben
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.