
Aufgaben und Ansprechpersonen Kunst- und Kulturförderung
Welche Aufgaben hat die Bezirksregierung in der Kunst- und Kulturförderung?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein -Westfalen von Bedeutung sind.
Antragstellende Personen / Institutionen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u.ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person / Institution ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat.
Anträge können Sie in elektronischer Form stellen.
Die Bezirksregierung ist die zuständige Stelle für alle Maßnahmen, deren Förderung direkt über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft erfolgt.
Zu den Aufgaben der Bezirksregierung gehört die Beratung der Antragstellenden, die Ausstellung des Zuwendungsbescheides, die Auszahlung der Gelder und die Kontrolle der Ausgabenverwendung (Verwendungsnachweisprüfung).
Für eine Beratung stehen wir Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: