Auch bei der Angelfischerei als individueller Freizeitbeschäftigung sind die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten sowie die jeweiligen Mindestabstands-, Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen einzuhalten.
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW über die jeweils gültigen Bestimmungen zur Corona-Pandemie.
Auskünfte über die Rahmenbedingungen zu Angelfischereiprüfungen, Angelfischerei-Ausübenden, Vereinen und Angelanlagen-Betreiber erhalten Sie bei den örtlich zuständigen Stellen (Untere Fischereibehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten).
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