Berufsanerkennung bei ausländischen Bildungsabschlüssen
Haben Sie im Ausland ein einschlägiges Studium abgeschlossen und möchten nun in NRW in den Bereichen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder Heilpädagogik arbeiten? In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zuständige Stelle zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Bereich Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik. Für folgende Berufe kann eine staatliche Anerkennung erteilt werden:
- staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / staatlich anerkannter Sozialarbeiter bzw. staatlich anerkannte Sozialpädagogin / staatlich anerkannter Sozialpädagoge
- staatlich anerkannte Heilpädagogin / staatlich anerkannter Heilpädagoge
- staatlich anerkannte Kindheitspädagogin / staatlich anerkannter Kindheitspädagoge.
Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist, dass die Ausbildung im Ausland mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist oder bestehende Unterschiede durch eine Anpassungsmaßnahme (oder Berufserfahrung) ausgeglichen werden können.
Die Bezirksregierung ist für Sie zuständig, wenn
- Sie als antragstellende Person Ihren amtlich gemeldeten Wohnsitz im Regierungsbezirk haben oder
- bei fehlendem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, wo Sie zukünftig Ihren Beruf ausüben werden.
Das Verfahren wird auf Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung eingeleitet.
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