Denkmalförderung
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Denkmaleigentümer bei der Sanierung und Instandhaltung auf verschiedene Weisen.
Denkmäler sind Fenster in die Vergangenheit. Sie geben Aufschluss über Lebensverhältnisse, technischen Fortschritt und ästhetisches Empfinden der Menschen von früheren Zeiten bis heute.
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Denkmaleigentümer bei der Sanierung und Instandhaltung auf verschiedene Weisen.
Zuschüsse Zuschüsse an Einzelprojekte für „größere“ Denkmalpflegemaßnahmen
Gemäß § 35 des Denkmalschutzgesetzes bereitet die Bezirksregierung das Denkmalförderungsprogramm im Benehmen mit dem Landschaftsverband vor.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen entscheidet auf Basis der Programmvorschläge der Bezirksregierungen über die beantragten Denkmalfördermaßnahmen und gibt das Denkmalförderprogramm bekannt.
Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen gibt es keinen Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses. Da regelmäßig deutlich mehr Anträge eingehen als Gelder zur Verfügung stehen, müssen Prioritäten gebildet werden. Dies kann dann dazu führen, dass auch förderfähige und förderwürdige Projekte nicht berücksichtigt werden können oder der Zuschuss geringer ausfällt als beantragt.
Die Förderrichtlinien selbst finden Sie auf der Website von Recht.NRW unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=22603&ver=10&val=22603&sg=0&menu=0&vd_back=N&amtlich=1
Allgemeine Informationen sowie den Programmaufruf für das Denkmalförderprogramm hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Internetseite bereitgestellt unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalfoerderung
Anträge auf Förderung sind ausschließlich online über das Portal https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ zu stellen.
Weitere Erläuterungen zur Denkmalförderung und den Fördervoraussetzungen sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie unter den folgenden Links:
Für Kirchen und Religionsgemeinschaften: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/denkmalpflege-nordrhein-westfalen-kirchen-und-religionsgemeinschaften-2026-0
Für Gemeinden: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/denkmalpflege-nordrhein-westfalen-gemeinden-2026-0
Für Privatpersonen: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/denkmalpflege-nordrhein-westfalen-privatpersonen-2026-0
Für Vereine, Stiftungen und private Unternehmen: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/denkmalpflege-nordrhein-westfalen-vereine-stiftungen-und-private-unternehmen-2026-0
Darlehen
Seit Oktober 2013 steht Denkmaleigentümern auch ein Darlehensprogramm des Landes zur Finanzierung von Maßnahmen an ihren Denkmälern zur Verfügung. Informationen zu dem Darlehensprogramm erhalten Sie bei Ihrer Unteren Denkmalbehörde, Ihrem Kreditinstitut und im Internetangebot der NRW.BANK unter NRW.BANK.Baudenkmäler
Steuererleichterungen
Parallel zu den Zuschüssen und dem Darlehensprogramm, schaffen Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit.
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat eine Broschüre zu den Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, zusammengestellt.
Sie finden die Broschüre im Downloadbereich.