Aktenordner (Symbolbild)
07.03.2025

Öffentliche Auslegung des Genehmigungsantrags der Accurec-Recycling GmbH für die Batterierecyclinganlage in Krefeld

Die Accurec-Recycling GmbH hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Batterierecyclinganlage am Standort Krefeld beantragt.

Der Antrag umfasst folgende betriebliche Maßnahmen:

  • Festlegung einer Annahmekapazität von maximal 60.000 Tonnen pro Jahr für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle 
  • Festlegung einer Lagerkapazität von maximal 2.000 Tonnen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle 
  • Thermische Behandlung (Pyrolyse) von Lithium-Batterien im kontinuierlichen Betrieb 
  • Errichtung und Betrieb eines Schornsteins zur Ableitung der Abgase aus der Pyrolyse 
  • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von Lithiumcarbonat und Nickel-Cobalt-Oxid 
  • Erweiterung des Abfallannahmekatalogs und Streichung abfallschlüsselscharfer Mengengrenzen 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden der Bezirksregierung Düsseldorf unter anderem folgende entscheidungserhebliche Berichte und Gutachten vorgelegt: 

  • Immissionsprognose zu Schall-, Staub- und sonstigen Emissionen, inklusive Schornsteinhöhenberechnung 
  • Sicherheitsbericht gemäß Anhang II der 12. BImSchV 
  • Gutachten zum angemessenen Abstand gemäß § 50 BImSchG 
  • Artenschutzprüfung gemäß § 44 BNatSchG 

Der Genehmigungsantrag wird einschließlich einer Kurzbeschreibung sowie die zugehörigen Unterlagen in der Zeit vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf zur Einsicht bereitgestellt: 

https://www.brd.nrw.de/Services/Offenlagen 

Alternativ besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort. 

Interessierte wenden sich hierzu bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf unter Tel. 0211/475-2474 oder per E-Mail an olga.mielkeatbrd.nrw.de (olga[dot]mielke[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Frist vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.05.2025 schriftlich oder elektronisch erhoben werden.