Windenergie (Symbolbild)
18.07.2025

Windenergieplanung in Kraft getreten

Mit der heutigen Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ist die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) wirksam geworden. 

Damit gelten nun die neuen Festlegungen für Windenergieanlagen und das regionale Teilflächenziel des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (Ziel 10.2-2 LEP NRW) für Windenergiebereiche wurde erfüllt. 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=22360&ver=8&val=22360&sg=0&menu=0&vd_back=N

Der Erfolg neuer Anträge für Windenergieanlagen hängt nach dem neuen bundesrechtlichen Rahmen nun vor allem davon ab, ob der Antrag in einem Gebiet gestellt wird, das der Regionalrat oder die Räte der Kommunen dafür planerisch vorgesehen haben. Denn außerhalb der regional- und bauleitplanerischen Windenergiegebiete gilt aufgrund des Erfüllens der Flächenvorgabe regelmäßig die sogenannte Entprivilegierung – nach näherer Maßgabe des § 249 Baugesetzbuch. 

Hinzu kommt eine Stärkung der Rolle der Landschaftsplanung der Kreise und kreisfreien Städte. Dies liegt daran, dass mit dem Erreichen des Flächenziels nun außerhalb der Windenergiegebiete ggf. wieder landschaftsplanerische Verbote für Windkraftanlagen greifen oder vorgesehen werden könnten (§ 26 Abs. 3 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz). 

Dies sorgt für eine hohe Planungssicherheit in der Region. Windenergieanlagen in umwelt- und raumbezogenen kritischen neuen Standortbereichen – also außerhalb der geplanten Bereiche – können so kaum noch genehmigt werden. 

„Mit dem Inkrafttreten der neuen Festlegungen für Windenergieanlagen im Regionalplan Düsseldorf haben wir einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in unserer Region geleistet. Die Planungsregion Düsseldorf erfüllt nun das landesweite Flächenziel für Windenergie. Das stärkt die kommunale Planungshoheit, erhöht die Rechtssicherheit und sorgt für klare Rahmenbedingungen – für den Klimaschutz und für die Menschen vor Ort“, so Regierungspräsident Thomas Schürmann. 

https://www.regionalrat-duesseldorf.nrw.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQzuxVeiVE_JugkNqTLqTXM

Hinweis: Die Planungsregion Düsseldorf setzt sich zusammen aus den Kreisen Kleve, Mettmann und Viersen, dem Rhein-Kreis Neuss und den Städten Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld, Wuppertal, Solingen und Remscheid.