Hubschrauber bei Start/Landung (Symbolbild)
19.08.2022

Genehmigung für Hubschraubersonderlandeplatz am Kreiskrankenhaus Gummersbach wird angepasst

Die Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl betreiben seit 1985 am Standort in Gummersbach, Wilhelm-Breckow-Allee 20, einen Hubschraubersonderlandeplatz (HSLP), der laut Gutachten an die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Verkehr angepasst werden muss

Für die Änderung der Anlage und des Betriebs des HSLP ist ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG i. V. m. §§ 49 ff. LuftVZO erforderlich, das das Luftverkehrsdezernat der Bezirksregierung Düsseldorf durchführt. Notwendig sind unter anderem eine Verschwenkung der An- und Abflugsektoren, die Ausweisung der Landefläche sowie eine neue Flugplatzmarkierung.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Antrag, Karten und Gutachten in der Zeit vom 22. August 2022 bis einschließlich 21. September 2022 im Rathaus der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, Ressort Stadtplanung Raum 307, ausgelegt. Interessenten können die Unterlagen in diesem Zeitraum montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr einsehen. Ergänzend sind die Dokumente in dieser Zeitspanne auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf (https://url.brd/offenlage) einzusehen.

Einwendungen, Anregungen und Bedenken zur Planung können schriftlich bis einschließlich 5. Oktober 2022 an die Genehmigungsbehörde, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf oder an die Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, Ressort Stadtplanung, Raum 307, geschickt werden.