Haushalt: Essen braucht keine Genehmigung mehr
„Voraussetzungen hierfür waren der Wiederaufbau von positivem Eigenkapital sowie positive Jahresergebnisse im gesamten Planungszeitraum bis 2025“, erläutert Radermacher. „Ich freue mich für die Stadt Essen, die nun auch dieses Etappenziel erreicht hat.“
Mit dem Ablauf des Haushaltsjahres 2021 hatte die Stadt Essen bereits den auf ein Jahrzehnt angelegten Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW verlassen. Durch konsequente Verfolgung ihrer Konsolidierungs- und Entschuldungsziele konnte die Stadt – mit zusätzlicher Haushaltshilfe des Landes NRW in Höhe von insgesamt 548 Millionen Euro – in den vergangenen Jahren ihre bilanzielle Überschuldung überwinden sowie seit dem Jahr 2017 etwa 650 Millionen Euro an Liquiditätskrediten zurückführen.
Ein Etappenziel ist also erreicht, wenn auch die Zukunft weitere Herausforderungen für Essen mit sich bringt: Im Jahr 2022 werden Verschlechterungen in Höhe von etwa 90 Millionen Euro erwartet, die als Minderungen vor allem bei den Steuererträgen und als Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen auf die fortdauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Diese Verschlechterungen belasten nach den geltenden Vorgaben des Landes nicht das aktuelle Jahresergebnis, müssen aber ab dem Jahr 2025 anteilig für bis zu 50 Jahre bei der Ergebnisplanung als „Vorwegabzug“ aufgeholt werden. „Der Stadt Essen ist dies bewusst“, sagt die Regierungspräsidentin, die dazu auch in ständigem Austausch mit den Oberbürgermeistern und Landräten im gesamten Bezirk steht. Essen erkenne auch die Gefahr möglicher Zinsänderung und nehme dies zum Anlass, die Entschuldungspolitik fortzusetzen. Radermacher: „Die Stadt Essen will die positive Haushaltsentwicklung der letzten Jahre fortführen. Für die Umsetzung wünsche ich den Entscheidern alles Gute.“
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