Biogasanlage
22.04.2022

Offenlage: Air Liquide plant Elektrolyse-Anlage am Standort Oberhausen

Die Firma Air Liquide Deutschland GmbH, Luise-Raíner-Str. 5, 40235 Düsseldorf, hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz einen Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Elektrolyse-Anlage sowie auf Zulassung zu vorzeitigem Baubeginn am Standort des Werks Ruhrchemie in 46147 Oberhausen, Otto-Roelen-Str. 3 gestellt.

Gegenstand des vorliegenden Antrags ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff (Wasserstoff-Elektrolyseur), welche gleichzeitig auch Sauerstoff erzeugt.

Die neue Anlage soll auf einem freien Baufeld (ca. 40 m x 60 m) nördlich des vorhandenen Tanklagers der von Air Liquide am selben Standort betriebenen Luftzerlegung errichtet werden.

Der Antrag auf Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen erkennen lassen, liegen in der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich 24.05.2022 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240A, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

und

Stadt Oberhausen, Zimmer B605, Bahnhofstr. 66, 46042 Oberhausen

Aufgrund der gegenwärtigen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.  Eine Terminvereinbarung ist unter nachfolgenden Kontaktdaten möglich:

Bezirksregierung Düsseldorf: Telefon-Nr.: 0211 475-2422, E-Mail: mike.woelbingatbrd.nrw.de (mike[dot]woelbing[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Stadt Oberhausen: Telefon-Nr.: 0208 825-3582, E-Mail: frank-lothar.kunzatoberhausen.de (frank-lothar[dot]kunz[at]oberhausen[dot]de)

Beim Besuch der Bezirksregierung Düsseldorf gelten die hausinternen Regelungen. Diese sind vorab eines Besuchs bei der Bezirksregierung Düsseldorf telefonisch unter der 0211 475-0 zu erfragen. Es gelten weiterhin die aktuell gültigen Hygieneempfehlungen.

Die jeweils aktuell gültigen Hygieneempfehlungen und Zugangsregelungen sind im Vorfeld eines Besuchs bei der Stadt Oberhausen telefonisch unter 0208 825-0 zu erfragen.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Oberhausen innerhalb der Einwendungsfrist vom 25.04.2022 bis einschließlich 27.06.2022 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der Einwendenden enthalten.