Regionale Planungskonzepte nach § 14 KHGG NRW

Zu Verhandlungen über regionale Planungskonzepte können Krankenhausträger, die Verbände der Krankenkassen sowie die Bezirksregierung auffordern.
Zu Verhandlungen über regionale Planungskonzepte können Krankenhausträger, die Verbände der Krankenkassen sowie die Bezirksregierung und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) auffordern. Gegenstand der regionalen Planungskonzepte ist vor allem die Vereinbarung von Angebotsstrukturen und Bettenkapazitäten. Auch die Schließung oder der Aufbau von Abteilungen oder Modellvorhaben können verhandelt werden. Die regionalen Planungskonzepte werden - unter Einbeziehung der umliegenden Krankenhäuser - von den Krankenhausträgern und den Krankenkassenverbänden gemeinsam und gleichberechtigt erarbeitet. Das so entstandene regionale Planungskonzept wird der Bezirksregierung zur Prüfung und Bewertung vorgelegt. Danach hört das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) die an der Krankenhausplanung Beteiligten an und entscheidet abschließend. Die Bezirksregierung legt daraufhin die neue Struktur des Krankenhauses mit allen bettenführenden und nicht bettenführenden Abteilungen per Bescheid fest. Damit ist das Krankenhaus mit der im Feststellungsbescheid beschriebenen Struktur Bestandteil des Krankenhausplans NRW. Die Krankenkassen sind bei diesen sogenannten Plankrankenhäusern verpflichtet, bei Vorliegen von stationärer bzw. teilstationärer Behandlungsbedürftigkeit die aus der Versorgung im Krankenhaus resultierenden Kosten zu tragen. Ferner können Plankrankenhäuser Investitionsmittel des Landes erhalten. Für die Krankenhausförderung ist ebenfalls das Dezernat 24 der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Versorgungsgebiet Kreisfreie Städte und Kreise Versorgungsgebiet 1 Düsseldorf, Remscheid, Solingen, Wuppertal und Kreis Mettmann Versorgungsgebiet 2 Essen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr Versorgungsgebiet 3 Duisburg, Kreis Kleve und Kreis Wesel Versorgungsgebiet 4 Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen und Rhein-Kreis Neuss