
Orden und Ehrenzeichen
Welche Orden und Ehrenzeichen werden verliehen? Wie können Sie eine Person für eine Verleihung anregen?
FAQs
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstorden) |
Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesverdienstorden) |
Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen |
Weitere Informationen: http://www.nrw.de/nordrhein-westfalen/land-und-leute/orden-und-ehrenzeichen.html |
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Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen |
Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen |
Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen |
Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen |
Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen |
Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen |
Weitere Auszeichnungen des Landes Nordrhein-Westfalen wie z. B. der Staatspreis des Landes oder der Förderpreis für junge Künstler, werden hier nicht dargestellt, da diese nicht bei der Bezirksregierung bearbeitet werden.
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland – 1951 von Theodor Heuß gestiftet – ist die höchste Anerkennung die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Mit ihm werden Personen geehrt, die Leistungen von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen der Bundesrepublik Deutschland - z. B. im politischen, wirtschaftlichen, geistig-sozialen oder mitmenschlichen Bereich - erbracht haben. Berufliche Leistungen allein rechtfertigen in der Regel keine Auszeichnungen. - Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen - gestiftet 1986 von Johannes Rau - werden Personen geehrt, die besondere Leistungen in der Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange für das Land Nordrhein-Westfalen erbracht haben. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Bundesverdienstorden. - Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter Einsatz des eigenen Lebens einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Ist die Rettungstat ohne Einsatz des eigenen Lebens ausgeführt worden oder hat sie trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zur Lebensrettung geführt, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Die Rettung muss durch Ort oder Personen einen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen haben. - Feuerwehr-Ehrenzeichen
Mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen ehrt das Land langjährige pflichtgetreue Diensterfüllung von Feuerwehrangehörigen und feuerwehrtechnischen Bediensteten. Für mindestens 25 Jahre aktive pflichtgetreue Diensterfüllung im Brandschutz wird das Ehrenzeichen in Silber, für 35 Jahre das Ehrenzeichen in Gold und für 50 Jahre das Ehrenzeichen in Gold mit Goldkranz verliehen. - Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen
Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen kann verliehen werden an Angehörige der Feuerwehren, feuerwehrtechnische Bedienstete und Angehörige der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen oder von Regieeinheiten sowie Angehörige der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für ein besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz bei der Brandbekämpfung, bei Katastrophen oder sonstigen Notlagen unter erheblicher Gefahr für das eigene Leben oder die körperliche Unversehrtheit.
Die Verleihung der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen (s. o.) schließt die Auszeichnung mit dem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen für dieselbe Hilfeleistung aus. - Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille
Mit der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille ehrt das Land Feuerwehrangehörige, feuerwehrtechnische Bedienstete, Angehörige der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen oder von Regieeinheiten sowie Angehörige der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für die Teilnahme an einem besonderen Einsatz auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes.
Die Entscheidung, ob es sich um einen besonderen Einsatz handelt, obliegt dem für Inneres zuständige Ministerium. - Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen
Das Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen kann verliehen werden
a) in Silber für herausragende Verdienste im Brand- oder Katastrophenschutz und
b) in Gold für überragende Verdienste durch Tätigkeiten, die zu einer wesentlichen Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes beigetragen haben.
Ausgezeichnet werden können Angehörige der Feuerwehren und feuerwehrtechnischen Bedienstete, Angehörige der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen oder von Regieeinheiten, Angehörige der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie auch andere Personen.
- Orden
Die Verleihung des Bundes- und des Landesverdienstordens kann jedermann formlos anregen. Hilfreich ist es, wenn die besonderen ehrenamtlichen Leistungen möglichst konkret und mit Zeitangaben beschrieben werden. Dabei sollten auch Personen benannt werden, die über die Leistungen des verdienten Menschen Auskunft geben können.
Wer sich selbst anregt, kann nicht mit seiner Auszeichnung rechnen.
Die Anregung sollte bei der Bezirksregierung erfolgen, die für den Wohnort der verdienten Person zuständig ist. Aber auch eine Anregung bei der Kommune des Wohnortes oder aber bei den Ministerien oder der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ist möglich. Die Verleihung eines Bundesverdienstordens kann auch unmittelbar beim Bundespräsidenten angeregt werden.
Weitere Informationen: Merkblatt Bundesverdienstorden
- Rettungsmedaille
Die Rettungsmedaille bzw. eine öffentliche Belobigung kann ebenfalls formlos und von jedermann sowie durch alle öffentlichen Stellen angeregt werden. Die Anregung muss jedoch innerhalb von zwei Jahren nach der Rettungstat eingegangen sein. Hilfreich ist es, wenn das Geschehen möglichst ausführlich geschildert wird und Namen und Anschrift der Beteiligten benannt werden.
Die Anregung sollte bei der Bezirksregierung erfolgen, in deren Bezirk die Rettungstat stattgefunden hat. Anregungen bei der Kommune, beim Ministerium oder der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sind ebenfalls möglich.
Die Person, die die Verleihung angeregt hat, erhält eine Eingangsbestätigung und wird in jedem Fall über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Nach dem Abschluss des umfangreichen Prüfverfahrens legt die Bezirksregierung dem Ministerpräsidenten einen Bericht vor.
Der Ministerpräsident entscheidet danach, ob sie die Person dem Bundespräsidenten zur Verleihung mit einem Bundesverdienstorden vorschlägt bzw. ob der Landesverdienstorden verliehen wird. Bei einer Rettungstat entscheidet sie, ob eine Rettungsmedaille verliehen wird oder eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden kann.
Die Aushändigung eines Bundesverdienstordens kann vom Bundespräsidenten, dem Ministerpräsidenten, Ministerinnen oder Ministern, dem Regierungspräsidenten oder Vertretern der Kreise, Städte und Gemeinden erfolgen. In der Regel händigen die Vertreter der Kommune des Wohnorts den Bundesverdienstorden aus.
Der Ministerpräsident händigt den Landesverdienstorden selbst aus.
Die Rettungsmedaille wird durch den Ministerpräsidenten, die Urkunde über die öffentliche Belobigung durch den Regierungspräsidenten oder ihre Vertreter ausgehändigt.
Die Verleihung von Auszeichnungen im Brand- und Katastrophenschutz kann nicht von einem Bürger, sondern ausschließlich durch öffentliche Stellen oder den nordrhein-westfälischen Landesverbänden der Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk angeregt werden. Über die Verleihung entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium im Namen der Landesregierung.
Die Aushändigung eines Ehrenzeichens im Brand- und Katastrophenschutz erfolgt in der Regel durch Vertreter der Kreise, Städte und Gemeinden oder der Bezirksregierung. Beim Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens sowie dem Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichens in Gold behält sich das für Inneres zuständige Ministerium vor, die Auszeichnung persönlich vorzunehmen.
Weiterführende Informationen
- Der Bundespräsident informiert zu Orden und Ehrungen
- Informationen des Landes NRW zu Orden, Preisen, Ehrenzeichen
- Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Gesetz über den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
- Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten (RettungstatenG)
- Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten
- Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen