Bildung in der Oberstufe (Symbolbild)

Schulfachliche Aufsicht über Gymnasien, Weiterbildungskollegs und die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen

Das Dez. 43 nimmt die schulfachliche Aufsicht für die Schulen der Schulform Gymnasium, die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen sowie für die Schulen des Zweiten Bildungswegs (Weiterbildungskollegs) wahr.
Das Dez. 43 nimmt die schulfachliche Aufsicht für die Schulen der Schulform Gymnasium, die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen sowie für die Schulen des Zweiten Bildungswegs (Weiterbildungskollegs) wahr. Folgende Bereiche gehören zu den regelmäßigen Aufgaben der Dezernentinnen und Dezernenten des Dezernats 43:
  • Sicherung des (Fach-)Unterrichts gemäß Lehrplänen und Stundentafeln
  • Lehrerversorgung (Einstellungen, Versetzungen, fachspezifische Unterrichtsversorgung)
  • Beurteilung von Lehrkräften, Schulleitungen, z. B. im Rahmen von Beförderungsverfahren
  • Aufsicht über zentrale Prüfungen (Gymnasium, gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen, Weiterbildungskolleg, externe Prüfungen)
  • Implementation von Lehrplänen
  • Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen (z. B. im Zusammenhang mit Schülerleistungen und Abschlüssen)
  • Beratung der Schulen zu Schulentwicklung, Schulprogrammen und Bildungsgängen
  • Vereinbarungen mit Schulen nach Durchführung einer Qualitätsanalyse
  • Individuelle Förderung / Begabtenförderung
  • Beratung von Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern
  • Entscheidungen über die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe, sonstige Entscheidungen über Schullaufbahnen
  • Deutsche Schulen im Ausland
Das Dezernat ist ferner beteiligt an folgenden Aufgaben:
  • Fachliche Fortbildung von Lehrkräften
  • Fortbildungsangebote und Auswahlverfahren für Schulleitungen
  • Besetzung von Stellen in der Lehrerausbildung
  • Beratung von Schulträgern bei der Gestaltung der regionalen Schullandschaft
  • Entwicklungen von Prüfungsordnungen, Lehrplänen, Unterrichtsbeispielen
  • Aufgabenstellung in zentralen Prüfungen, Evaluationsmaßnahmen im Zusammenhang mit zentralen Prüfungen
  • Internationaler Austausch
Näheres zu den Zuständigkeitsregelungen finden Sie im Geschäftsverteilungsplan.