Bootsgasse auf der Ruhr

Verletzungsgefahr in den Bootsgassen

Die Ruhraufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf warnt vor der Verletzungsgefahr bei unsachgemäßer Nutzung der Bootsgassen an der Ruhr.

Die Bootsgassen sind ausschließlich für Kanus und Ruderboote konzipiert und getestet. Durch Einbauten an der Sohle wird die Strömung in der Gasse so gerichtet, dass lange, schmale Boote mit Kiel immer gerade in der Mitte gehalten werden und ein Kentern innerhalb der Bootsgasse bei normaler Nutzung ausgeschlossen werden kann.

Grundsätzlich erfolgt das Befahren auf eigene Gefahr, allen ungeübten Ruderern und Kanuten wird empfohlen, auszusteigen und die Boote zu treideln oder um zu tragen.

Trotz entsprechender Hinweisschilder kommt es vor, dass die Bootsgassen zweckentfremdet und mit anderen Fahrzeugen durchfahren oder gar durchschwommen werden. Aufgrund der Bauart mit den Einbauten an der Sohle sind die Gassen für andere Nutzer gefährlich. Deshalb wird ausdrücklich vor der Annäherung an die Einlaufbereiche sowie die Nutzung mit SUPs, Schlauchbooten o.ä. oder gar durch Schwimmer gewarnt.