Besuch des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg

Chronik der Regierungspräsidenten 1919 bis 1933

Zu den erklärten Zielen der Revolution von 1918 gehörte die Demokratisierung der Verwaltung. Dies bedeutete vor allem bei den Behördenleitern die Auswahl von Personen, die fest auf dem Boden der neuen, demokratischen Staatsform standen.

Nach den in der Berliner Regierung den Ton angebenden Parteien bedeutete dies, dass es in erster Linie Anhänger der Sozialdemokratie und der Zentrumspartei waren. Es kam damit - sicherlich eher abschätzig gemeint - der Begriff des "Parteibuchbeamten" auf. Nach Lage der Dinge konnten aber SPD und Zentrum nicht über genügend fachlich vorgebildete Beamte verfügen, war doch beispielsweise Sozialdemokraten bis 1918 der Zugang zu Beamtenämtern generell verwehrt. So kam es, dass eben die formale fachliche Eignung hinter der politischen - nicht nur als eine parteipolitische zu sehen! - Qualifikation zurücktreten musste, dass sog. Außenseiter - heute heißt es Seiteneinsteiger - berufen wurden (im Übrigen gab es auch in den Zeiten der Monarchie keine vorgeschriebene Ausbildung für das Amt des Regierungspräsidenten). Parteipolitische Momente spielten allerdings in der preußischen Staatsregierung eine Rolle, denn dort wurde in einem gewissen Maß die Verteilung politisch bedeutsamer Stellen abgesprochen. In der Rheinprovinz, in der als politische Partei das Zentrum dominierte, fiel die Mehrzahl der Regierungspräsidenten diesem zu. Lediglich eine Bezirksregierung, nämlich die in Düsseldorf, erhielt die Sozialdemokratie zugesprochen. Waren in der Zeit der Monarchie die Stellenbesetzungen ausschließlich durch die Staatsregierung (oft nach vorherigem Entscheid durch den König selbst) vorgenommen worden, so kam nach 1918 mit der Mitwirkung der Provinzialausschüsse durchaus ein regionales Moment in die Entscheidung über die Stellenbesetzungen hinein. Alle diese Faktoren hatten aber auch stark verzögernde Einflüsse auf die Stellenbesetzungen, so dass es in Düsseldorf nach dem Abgang des letzten königlichen Regierungspräsidenten im September 1919 nur zu vorläufigen Regelungen und in deren Folge zu längeren Vakanzen kam. Später hat sich das System aber gut eingespielt und in Düsseldorf zu keinen größeren Problemen geführt.

In den Jahren von 1918 bis 1933 hat es in Düsseldorf drei Amtsinhaber gegeben, die alle nicht dem Typus des "regulären" Verwaltungsbeamten entsprachen, obwohl zwei von ihnen juristische Vorkenntnisse hatten. Ein erster - Hugo Landé - gab schon nach einem Vierteljahr das Mandat zurück - er scheiterte nicht zuletzt an dem hinhaltenden Widerstand der Behörde gegen die neuartige Form der Stellenbesetzung. Der ihm folgende Walter Grützner rieb sich in stetem Kleinkrieg mit der französischen und belgischen Besatzungsmacht auf, und erst der 1924 ernannte Karl Bergemann hatte die politische und menschliche Statur, die desorganisierte Behörde wieder funktionsfähig zu machen und auch die schwierigen Aufgaben der kommunalen Neugliederung der 1920er Jahre zu bewältigen. Das sog. Berufsbeamtengesetz vom 8. April 1933 gab die formale Handhabe zu seiner Entlassung. Als Ruhestandsbeamter leitete er im Übrigen von 1939 bis 1945 das Landesernährungsamt im Zeichen der Kriegswirtschaft.