Metallwerk Dinslaken GmbH und Co. KG
Datum
07.08.2019
Datum der Umweltinspektion
08.03.2019
16.05.2019
Anlagenbezeichnung
Schmelzanlage f. Zink o. Zinklegierungen
Standort

Georg-Weddige-Straße 1

46535 Dinslaken

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.5 b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.8.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
36 Stunden 15 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
6 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
LANUV
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallstromkontrolle
  • Abfallentstehung
  • Abfalleinsatz
  • Abfalllagerung
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Luftreinhaltung
  • AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 (1) BImSchG
  • § 47 KrWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Messberichte fehlerhaft
Veranlasste Maßnahmen

Das Messinstitut hat neue Messberichte erstellt

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.