D+H Verwertung GmbH
Datum
06.09.2022
Datum der Umweltinspektion
11.08.2022
Anlagenbezeichnung
Bauschuttrecycling
Standort

Friedrich-Heinrich-Allee 190

47475 Kamp-Lintfort

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.2.4
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Dauer der Inspektion vor Ort
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Stadt Kamp-Lintfort
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abnahmeprüfung nach Änderungsbescheid
  • Abfallstromkontrolle
  • Immissionsschutz, allgemein
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG i.V. mit Ziffer 24.1.3 der VV-BImschG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Lagerung von AIV-Holz im Freien (Altholz wurde zwischenzeitlich entsorgt)
  • nicht fristgerechte durchgeführte Lärmmessung
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben, Abnahmeprotokoll

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.