Bezirksregierung Düsseldorf (NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist mit der Wahrnehmung der Betreiberpflichten beauftragt)
Datum
24.01.2024
Datum der Umweltinspektion
08.12.2023
Anlagenbezeichnung
Deponie Breitscheid II; Deponieklasse DK III
Standort

Hummelbeck 102

40885 Ratingen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.4
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. -
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
6 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
3 Stunden
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Abfallrecht
  • Wasserrecht
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 KrWG i.V.m. § 22a DepV,
  • § 100 WHG i.V.m. § 93 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Einleitung von Oberflächenwasser ohne gültige Erlaubnis und mit hydraulischem Defizit (wurde bereits in einer vergangenen Inspektion festgestellt)2)
  • nicht ordnungsgemäßer Betrieb der Abwasseranlage zur Oberflächenentwässerung1)
  • fehlender Meldeweg für Betriebsstörungen mit Umweltauswirkungen1)
  • fehlende Zugänglichkeit zu den Grundwasserpegeln der sog. Brunnengalerie aufgrund des aktuell hohen Wasserspiegels des Oberflächengewässers in der Fläche "ehemalige Tongrube"1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.