thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
24.01.2024
Datum der Umweltinspektion
18.07.2023
Anlagenbezeichnung
Werk Beeckerwerth, Oxygenstahlwerk 2
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Beeckerwerth)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.2
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.2.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
45 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
18 Stunden 30 Minuten
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen 
  • AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
Primärgasentstaubung: Kontinuierliche Messgeräte für Staub-Emissionen fehlenPrimärgasentstaubung: Messbericht zu Konvertergas (Reingas) fehlt Zu den beiden vorgenannten Sachverhalten kam der Sachverständige (TÜV) und die Betreiberin zu dem Schluss, dass der Einbau und die Durchführung der Messungen technisch nicht möglich sind. Ein Antrag auf Aufhebung der Nebenbestimmungen wurde gestellt. Über diesen Antrag wurde seitens der Bezirksregierung Düsseldorf noch nicht entschieden. 
  • Die Änderung einer AwSV-Anlage wurde nicht angezeigt1) (Mangel wurde behoben)
  • In einem Emissionsmessbericht sind nicht alle Angaben zum Betriebszustand während der Messungen nachvollziehbar dokumentiert. 1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.