Windkraftanlage (Symbolbild)

Windenergienutzung

Der Windenergienutzung kommt bei der Stromerzeugung eine herausragende Rolle zu. Sie ist kostengünstig, technisch ausgereift und an geeigneten Standorten raumverträglich. Zudem trägt sie zur Energiesicherheit bei.

Dabei nehmen die Anlagenstandorte und auch die Zuwegungen nur relativ wenig Raum in Anspruch, denn zwischen den Anlagen kann die Fläche z.B. weiterhin für die Landwirtschaft genutzt werden.

Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) sind Windenergiebereiche als Ziele der Raumordnung festgelegt. Sie haben den Status von Vorranggebieten ohne die außergebietliche Ausschlusswirkung von Eignungsgebieten. Zusätzlich wurden in kleinerem Umfang Windenergievorbehaltsbereiche in den Plan aufgenommen, welche von der Bedeutung her Grundsätze der Raumordnung sind.

Eine Änderung der Festlegungen für die Windenergienutzung und eine Aufstockung der bei der Aufstellung des RPD fesgelegten Windenergiebereiche ist Gegenstand der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Regionalplanungsregion nicht identisch mit dem Regierungsbezirk ist: Die Bezirksregierung ist die zuständige Regionalplanungsbehörde für den Regierungsbezirk Düsseldorf außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der Planungsraum der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf umfasst somit die Kreise Kleve, Mettmann und Viersen, den Rhein-Kreis Neuss sowie die kreisfreien Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Die Regionalplanungsbehörde ist zugleich Geschäftsstelle des Regionalrates Düsseldorf (vgl. § 4 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen).