Genehmigung (Symbolbild)

Zeugnisanerkennung

Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse mit der Hochschulreife (Abitur).

Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Schulzeugnisse und weiterer Bildungsnachweise mit der Hochschulreife (Abitur).

Deutsche Staatsangehörige können einen Antrag bei uns stellen, wenn sie: 

  • in Nordrhein-Westfalen studieren bzw. arbeiten möchten; 

Ausländische Staatsangehörige können einen Antrag bei uns stellen, wenn sie:

  • in Nordrhein-Westfalen wohnen und gemeldet sind, oder
  • einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen nachweisen können.
    Als Nachweis akzeptieren wir ausschließlich eine entsprechende Bestätigung durch die zukünftige Ausbildungsstelle bzw. den Arbeitgeber in Form unseres Vordrucks.

Ausländische Staatsangehörige, die sich auf einen Studienplatz bewerben wollen, wenden sich bitte direkt an die jeweilige Hochschule. Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zum Zweck eines Studiums finden Sie unter:

Wege-ins-Studium oder anabin oder Uni-assist e.V.

Hinweis
Wir bewerten nach den Maßstäben der Bewertungsvorschläge, die in der Datenbank anabin einsehbar sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Schulabschluss dem Abitur entspricht, können Sie eine eigene Vorprüfung auf der Seite des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes vornehmen: Zulassungsdatenbank.

📌 Abgrenzung

Wir sind nicht zuständig für:

MITTLERER SCHULABSCHLUSS
Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse bis zum mittleren Schulabschluss ist in NRW die Bezirksregierung Köln zuständig.

HOCHSCHULABSCHLUSS
Die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses (bspw. Bachelor, Master, Diplom) kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gegen eine Gebühr und ausschließlich online beantragt werden.