
Bachelor of Laws - Studium und Praxis
Übersicht
Du bist kommunikativ, engagiert und auf der Suche nach einer anspruchsvollen Aufgabe? Du hast Interesse an politischen, gesellschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und möchtest Theorie und Praxis im Rahmen eines dualen Studiums miteinander verbinden?
Dann bist Du bei unserem Studiengang "Bachelor of Laws" genau richtig!
Zur Stellenausschreibung
Wir bilden aus zum 01.09.2023 duales Studium als Regierungsinspektorin und Regierungsinspektor (m/w/d) - Bachelor of Laws (LL.B.) -
Ende der Bewerbungsfrist: 30.11.2022
"Bachelor of Laws" – wie funktioniert das?
Das duale Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert 3 Jahre.
Die drei Jahre gliedern sich in
- sechs theoretische Teile im Bachelorstudiengang „Staatlicher Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung“ an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW (HSPV NRW) – voraussichtlich am Studienort Mülheim an der Ruhr – und
- fünf fachpraktische Teile in verschiedenen Landesbehörden innerhalb des Regierungsbezirks.
Details zum Aufbau Deines Studiums findest Du hier:
Die Schwerpunkte des Studiengangs liegen in den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Daneben sind besondere Lehrveranstaltungen wie das „Seminar“, das „praxisbezogene Projekt“, das „Training sozialer Kompetenzen“ (TSK) sowie „Interkulturelle Kompetenz“ und „Sprachen“ vorgesehen.
Informationsflyer "Studieren für den öffentlichen Dienst in der Landesverwaltung"
Video "Du für NRW!" (Werbefilm von Studierenden des Studienganges "Bachelor of Laws")
Vergütung
Während des dualen Studiums erhältst Du eine attraktive monatliche Vergütung in Höhe von brutto
1.355,68 € | Grundbetrag |
sowie | |
6,65 € | Vermögenswirksame Leistungen |
mindestens 148,24 € | ggf. Familienzuschlag (für Verheiratete/Verpartnerte/Eltern) |
Was musst Du mitbringen?
- allgemeine Hochschulreife, uneingeschränkte Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
- gesundheitliche und fachliche Eignung sowie
- nicht älter als 39 Jahre1
Daneben erwarten wir von Dir ein hohes Maß an Leistungswillen, Zielstrebigkeit und Kooperationsfähigkeit. Grundsätzlich wirst Du für den Dienst in der gesamten Landesverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgebildet; aus diesem Grund erwarten wir von Dir auch schon während der Ausbildung ein gewisses Maß an Flexibilität und Mobilität.
Wie bzw. wo musst Du Dich bewerben?
Für das duale Studium kannst Du Dich ab sofort bis zum 30.11.2022 über das Bewerbungsportal des Ministeriums des Innern online bewerben. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Das Auswahlverfahren gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil. Die Einstellung erfolgt zum 1. September eines Jahres.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erwirbst Du den akademischen Grad "Bachelor of Laws" (LL.B.), gleichzeitig aber auch die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher: Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes). Nach dieser bestandenen Laufbahnprüfung ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe möglich, das wiederum bei Vorliegen aller Voraussetzungen einige Jahre später in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird.
Bei der Bezirksregierung Düsseldorf hast Du zum Ende Deines Studiums bereits viele Arbeitsfelder kennengelernt, und vielleicht schon besondere Vorstellungen für Deine künftige Stelle entwickelt. Wir, und natürlich auch die übrige Landesverwaltung NRW, bieten Dir ein breitgefächertes Tätigkeitsfeld u.a. in den Bereichen:
- Umweltschutz
- Schulaufsicht
- Verkehrswesen
- Bauverwaltung
- Gesundheitswesen
- Wirtschaftsförderung
- Personalwesen
- Organisation
- Kommunalaufsicht
Als Sachbearbeiter/in erhältst Du einen weitgehend selbstständig zu erledigenden Arbeitsbereich. Natürlich versuchen wir mit Dir gemeinsam, die beste auf Deine Bedürfnisse und Interessen zugeschnittene Stelle zu finden. Du kannst in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, auch Verantwortung in Form einer Führungsposition übernehmen.
1 - Das Höchstalter kann in besonderen Fällen erhöht werden, z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung oder durch anrechenbare Zeiten von Wehr-/Zivildienst oder Kindererziehung.
Weitere Informationen
Hier findest du weitere Informationen über die Organisation unserer Behörde sowie zur Stellung der Bezirksregierung im Land NRW.
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