Denkmalschutz
Bei Denkmälern handelt es sich um Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Der Fachbereich Denkmalschutz- und -förderung innerhalb der Bezirksregierung ist Ihr Ansprechpartner für alle Fälle, in denen Bau- oder Bodendenkmäler betroffen sein könnten.
Bei Denkmälern handelt es sich um Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Dieses liegt insbesondere vor, wenn sie für die Geschichte des Menschen, für die Städte und Siedlungen und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse von Bedeutung sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Gründe sprechen.
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