Abfallstromkontrolle 31.03.2025

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 10.04.2025

Einstufung der Anlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Deponie Wülfrath-Hammerstein

Einstufung der Anlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Das beleuchtete Schlösschen der Bezirksregierung

Nacht der Museen: Eine gelungene Veranstaltung in der Bezirksregierung

Am 26. April öffnete die Bezirksregierung Düsseldorf erstmals ihre Türen zur Nacht der Museen. Rund 1.600 Besucherinnen und Besucher erlebten einen Abend voller Kunst, Kultur und faszinierender Einblicke in die Geschichte der Behörde – bei einer stimmungsvollen Stadtstrand-Atmosphäre mit tollen Highlights.

Was für ein unvergesslicher Abend! Am Samstag, den 26. April, öffnete die Bezirksregierung Düsseldorf erstmals ihre Türen zur Nacht der Museen. Schon vor Beginn der Veranstaltung um 19 Uhr bildete sich eine lange Warteschlange am Eingang des historischen Schlösschens. Im Laufe des Abends strömten rund 1.600 interessierte Besucherinnen und Besucher herbei, die in einer entspannten und stimmungsvollen Atmosphäre das Schlösschen erkunden wollten. 

Die Gäste erhielten spannende Einblicke in die Behörde, ihre Geschichte sowie zur Kunst im Schlösschen. Gezeigt wurden unter anderem Werke Max Clarenbachs, Heinrich Hermanns und Adolf Münzers. Wer Lust hatte, konnte außerdem mit Regierungspräsident Thomas Schürmann sprechen, der für Fragen und Gespräche bereitstand. DJORANGEtone begleitete den Abend mit passender Musik am DJ-Pult. 

Ein weiteres Highlight war die Kooperation mit dem Stadtstrand, die den Abend perfekt abrundete. Bei herrlichem Wetter konnten sich die Gäste an der mobilen Bar im Garten erfrischen, es sich auf Bierbänken oder in Liegestühlen bequem machen und dabei den Ausblick auf das in bunten Farben angestrahlte Gebäude genießen.

Die Resonanz der Besucher war überwältigend positiv – sowohl während des Events als auch danach.  Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit ihrer Teilnahme und Begeisterung diesen Abend zu einem besonderen Erlebnis gemacht haben!

Ein großer Dank gilt auch den engagierten Mitarbeitenden, die mit ihrem Einsatz die erfolgreiche Umsetzung der Veranstaltung realisiert haben.

Wir freuen uns schon auf die nächste Düsseldorfer Nacht der Museen!

Impressionen

Abfallstromkontrolle 21.01.2025

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 10.04.2025

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 21.03.2025

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Podcast (Symbolbild)

Podcast - The German Wiedergutmachung

Wie entschädigte die Bundesrepublik Deutschland die Opfer von NS-Verbrechen? Dieser Frage geht der neue, dreiteilige Podcast des Bundesarchivs „The German Wiedergutmachung" nach.

Im Mittelpunkt stehen zentrale Aspekte der Wiedergutmachung NS-Verfolgter sowie der Umgang mit den sogenannten „Vergessenen Opfern" am Beispiel der Sinti und Roma. Fachleute aus Wissenschaft und Gesellschaft beleuchten zusammen mit Podcast-Gastgeberin Nora Hespers auch anhand historischer Dokumente aus dem Bundesarchiv die Hintergründe der Wiedergutmachung. Der Podcast ist Teil des Online-Themenportals „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts", das seit 2022 einen zentralen Zugang zu Millionen Akten der deutschen Wiedergutmachungspolitik bietet.

Walzen von Nichteisenmetall

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Regierungspräsident Thomas Schürmann übergab 13 Belobigungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Regierungspräsident empfing couragierte Lebensretter

Bei einem Empfang in der Bezirksregierung Düsseldorf überreichte Thomas Schürmann öffentliche Belobigungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

13  Frauen und Männer erhielten in dieser Woche von Regierungspräsident Thomas Schürmann eine öffentliche Belobigung. Diese ganz besondere  Auszeichnung hatte ihnen Hendrik Wüst, der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, für Taten zuerkannt, die eines gemeinsam hatten: Ohne sie hätten Menschen ihr Leben verloren.

Im Gebäude der Bezirksregierung in Düsseldorf zeigte sich Regierungspräsident Schürmann tief beeindruckt von den spontanen, schnellen und mutigen Entscheidungen, die die Lebensretter jeweils getroffen hatten. „Es ist ein sehr besonderer Anlass, der sie hierhergeführt hat“, sagte Schürmann beim Empfang im Schlösschen, das dem Ereignis einen feierlichen Rahmen gab.

Zu den Ausgezeichneten gehörte Meike Plate (Neuss), die auf der Josef-Kardinal-Frings-Brücke einen Mann bemerkte, der sich offensichtlich vom Außengeländer der Brücke stürzen wollte. Behutsam sprach Meike Plate den Mann an und hielt ihn schließlich fest, unterstützt von Stefan Ueberschaer (Bonn), der kurz nach ihr zur Stelle war. Beide hinderten den Lebensmüden am Sprung in die Tiefe, bis die Rettungskräfte eintrafen. Für die beiden Ausgezeichneten ein Geschehen, dass sie nie vergessen werden.

Einen Tag in ihrem Leben wird auch Birgit de Riese-Meyer (Neuss) nie vergessen. Sie war auf dem Weg nach Dormagen, als sie einen verletzten Radfahrer bemerkte und sofort anhielt. Sie stillte nicht nur die starken Blutungen, sondern registrierte zusätzlich Hinweise auf schwere innere Verletzungen. Durch ihre gezielte Erste Hilfe und die lebenswichtigen Hinweise an den Rettungsdienst überlebte der Mann. Nicht genug, stieß Birgit de Riese-Meyer am selben Tag auf dem Rückweg von Dormagen auf einen weiteren Notfall: Ein Radfahrer lehnte bewusstlos an einer Mauer. Wieder hielt sie an und stellte fest, dass der Mann aufgrund eines internistischen Notfalls gestürzt war. 20 Minuten lang übernahm sie die Herzdruck-Massage, bis der Notarzt nach der erfolgreichen Wiederbelebung den Verletzten abtransportieren konnte. Sehr dankbar nahm auch der Gerettete an der Belobigungsfeier in der Bezirksregierung teil.

Er war in dieser Rolle nicht allein: Inan Celikcel (Bedburg-Hau) wurde ebenfalls von dem Mann begleitet, der ihm sein Leben verdankt. Auf seinem Weg zur Arbeit hatte Celikcel ihn hilflos und stark blutend vor der Haustür gefunden. Unverzüglich versorgte Celikcel das schwerstverletzte Opfer eines Mordversuchs, versuchte die Blutung der massiven Schnittwunde am Hals mit seinem T-Shirt zu stoppen und besorgte ohne zu zögern die notwendigen Hilfsmittel aus dem Haus – ohne zu wissen, ob der Täter noch vor Ort war. 

Anders als geplant verlief eine Einsatzfahrt von Michaela Fleßer, Jasmin Schaffrath, Yvonne Scheulen und Heinz-Gerd Uhing. Starker Rauch veranlasste die Polizisten, anzuhalten und zu einem Einfamilienhaus zu laufen. Beim Näherkommen hörten sie die Hilferufe der Bewohnerin, der der Weg zur Haustür versperrt war. Das Team warnte die Nachbarn und half der Hausbewohnerin mit ihrem Hund, dem Feuer durchs Badezimmerfenster zu entkommen.

Spontanes Teamwork rettete auch der Teilnehmerin eines Sportkurses das Leben. Als Lisa Blaas, Manuela Casola-Eßer, Sarah Pieper und Chris-Melissa Schönauer (alle Düsseldorf) registrierten, dass eine Zumba-Tänzerin das Bewusstsein verloren hatte, stabilisierten sie die Frau, überprüften Puls und Atmung, leiteten eine Herzdruckmassage ein, aktivierten den Defibrillator, wählten den Notruf und setzen die Hinweise aus der Rettungsleitstelle um. Ohne ihre vereinten Anstrengungen hätte das Opfer den Herzinfarkt nicht überlebt.

Auf dramatische Art hat auch Frank Bauer (Neuss) ein Leben gerettet, nachdem er mit seiner Frau im Schlauchboot einen Picknickausflug von Neuss nach Düsseldorf unternommen hatte. Am Ufer sitzend bemerkten sie innerhalb von Sekunden, dass drei Männer an einer Buhne nicht herumalberten, sondern sich nach der Vorbeifahrt eines Frachtschiffes in akuter Gefahr befanden. Mit Hilfe anderer Rheinuferbesucher ließ Bauer direkt sein Schlauchboot zu Wasser, fuhr Richtung Unglücksort und konnte einen Mann ins Boot ziehen und an Land bringen. Ein zweiter konnte sich selbst ans Ufer retten, der dritte überlebte nicht. 

„Sie alle waren aufmerksam, haben Menschen in einer Notlage gesehen und ihnen selbstlos und ohne zu zögern geholfen“, betonte Thomas Schürmann. „Das ist großartig und nicht selbstverständlich. In Zeiten, in denen es immer wieder Zweifel am gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt, ist Ihr Handeln auch ein Beweis dafür, dass Menschen den Blick auf ihre Nächsten nicht verloren haben. Ich freue mich darüber, dass Sie bereit waren, das Richtige zu tun.“

Hintergrund

Grundlage für die Würdigung einer Rettungstat bildet das Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten (RettungstatenG). Demnach verleiht der Ministerpräsident als staatliche Anerkennung einer Rettungstat im Namen der Landesregierung die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen oder spricht eine öffentliche Belobigung aus (vgl. § 1 Abs. 1 RettungstatenG).

Eine öffentliche Belobigung wird ausgesprochen, wenn bei einer Rettungstat für den/die Retter/in selbst keine Lebensgefahr bestand.