Abfallstromkontrolle 13.12.2024

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 09.01.2025

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Beizanlage

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Recyclinganlage

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Fachtagung der 16 Konsortialschulen des Erasmus+ Konsortiums KOMPASS

KOMPASS: Unterstützung für Schulen bei Erasmus+Projekten

Lehrkräfte von Schulen aus NRW sowie Mitarbeitende des Internationalen Austauschs der Bezirksregierung trafen sich zum Erfahrungsaustausch und zogen eine erste Bilanz des Erasmus+Konsortiums KOMPASS.

Im Mittelpunkt des Treffens mit den 16 Konsortialschulen des Erasmus+ Konsortiums KOMPASS der Bezirksregierung Düsseldorf, das im Dezernat 43 angesiedelt ist, standen die Erfahrungen mit den bisher durchgeführten Projekten sowie die Vernetzung der Schulen aus unterschiedlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Die Teilnehmenden berichteten beispielsweise von durchgeführten Schüleraustauschen, Lehrerhospitationen und Kursen im europäischen Ausland. Neben den Erfolgen wurden auch besondere Herausforderungen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten erörtert. 

Im Erasmus+ Konsortium der Bezirksregierung Düsseldorf sind alle allgemeinbildenden Schulformen, von der Grundschule über Förder- und Sekundarschulen bis hin zu Gesamtschulen und Gymnasien, mehrfach vertreten. Diese Vielfalt bereicherte die Veranstaltung besonders, da sie vielfältige Perspektiven aufzeigte.

Erste Bilanz des Erasmus+Konsortiums KOMPASS

Die vorgestellten Praxisbeispiele zeigten eindrucksvoll, wie Erasmus+-Projekte positive Wirkung entfalten – von der Schülerschaft bis zur gesamten Schulgemeinschaft. Seit Akkreditierung im Jahr 2022 wurden innerhalb des Konsortiums unter anderem bereits 26 Gruppenaustausche realisiert, und zwölf Lehrkräfte lernten den ihren Aufgaben entsprechenden Arbeitsbereich an einer Partnerschule kennen. Insgesamt bereisten 155 Schülerinnen und Schüler die verschiedensten europäischen Länder.

Ein Highlight des Tages waren die Workshops, in denen es neben der Planung zukünftiger Schülerbegegnungen auch um die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit ging. Hier lernten die Teilnehmenden, wie sie ihre Projekte noch besser sichtbar machen und deren Wert für ihre Schulgemeinschaften vermitteln können. 

Die Fachtagung zeigte, wie wichtig die Zusammenarbeit und der gegenseitige Austausch zwischen Schulen unterschiedlicher Schulformen und Regionen für die Qualität und Nachhaltigkeit internationaler Bildungskooperationen sind. Mit neuen Impulsen blicken die Teilnehmenden auf die nächste Phase des KOMPASS-Projekts, die im Sommer 2025 startet und weitere finanzielle Mittel für Schüler- und Lehrerbegegnungen seitens der Europäischen Union zur Verfügung stellt.

Windenergie (Symbolbild)

Windenergie

Erfahren Sie mehr über die Nutzung der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und wichtige regionale Grundlagen sowie Initiativen.

1. Informationen zur Windenergienutzung in NRW

🌱 Warum Windenergie?
Erhalten Sie Einblicke in die Bedeutung der Windenergie für eine nachhaltige Energiezukunft in NRW.

Zur Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW

2. Regionalplanung

🗺️ Planungsgrundlagen und Kartenmaterial:
Erfahren Sie mehr über die Bereitstellung von Flächen für die Windenergienutzung durch die Regionalplanung.

Zur Raumordnung für die Windenergienutzung in der Planungsregion Düsseldorf

Zur Raumordnung für die Windenergienutzung im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr

3. Regional-Initiative Wind

💨 Genehmigungen optimieren – Kompetenzen bündeln:
Die Regional-Initiative Wind arbeitet an der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
Sie stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Bezirksregierung und den für die Genehmigungsverfahren zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten.

📝 Kernaufgaben:

  • Optimierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
  • Wissensaustausch über eine zentrale Landesplattform
  • Monitoring der Verfahren zur Identifikation und Beseitigung von Hemmnissen

Zur landesweiten Kooperation durch die Regional-Initiativen Wind

Kontakt zu den Kreisen und kreisfreien Städten

4. Windenergieausbau in Zahlen

📈 Wie weit ist NRW beim Ausbau der Windenergienutzung?
Aktuelle Zahlen und Statistiken finden Sie im Energieatlas NRW.

Zum Energieatlas NRW

Pyrolyseöfen

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 25.11.2024“

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 04.12.2024

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 06.11.2024

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.