Abfalltransportkontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf auf der A40
30.08.2024

Abfalltransportkontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf an der Autobahn 40

Erstmals hat die Bezirksregierung Düsseldorf eine kooperative Abfalltransportkontrolle organisiert

Rund 50 Mitarbeitende von 13 Behörden waren gestern (29.08.2024) bei der Kontrolle der Bezirksregierung Düsseldorf an der Autobahn 40 zwischen Venlo und Dortmund beteiligt. Die Bilanz: Insgesamt wurden 61 Fahrzeuge kontrolliert, in 18 Fällen gab es Beanstandungen wie beispielsweise fehlerhafte Transportdokumente oder nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung der Lastwagen bezüglich der transportierten Abfälle. Zudem kam es zu zwei illegalen Abfallverbringungen, bei denen der Verdacht einer Straftat besteht. 

In beiden Richtungen wurden Fahrzeuge auf dem Parkplatz Neufelder Heide abgeleitet und dort von den Expertinnen und Experten der beteiligten Behörden kontrolliert. Neben den Mitarbeitenden des zuständigen Dezernats 52 der Bezirksregierung waren die Polizeidienststellen Hilden und Moers, die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität des Landeskriminalamts, die Hauptzollämter Duisburg und Krefeld, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), die Bezirksregierungen Arnsberg, Köln und Münster sowie für die niederländischen Behörden das Inspectie Leefomgeving en Transport (Inspektion Lebensraum und Transport) dabei. 

Regierungspräsident Thomas Schürmann erläuterte die Bedeutung der kooperativen Kontrolle: Solche gemeinsamen Aktionen sind ein wichtiger Schritt nach vorne in der operativen Überwachung. Aufgrund der Komplexität der möglichen Straftaten ist ein hohes Maß an Rechtskenntnis und umwelttechnischem Knowhow bei allen Akteuren erforderlich. Kooperative Kontrolle dienen dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, fördern das gegenseitige Verständnis in den jeweiligen Zuständigkeiten und verbessern die Zusammenarbeit durch stärkere Vernetzung aller Beteiligten.“ 

Bei den Kontrollen geht es im Wesentlichen darum, illegale nationale oder auch internationale Abfalltransporte zu verhindern. Geprüft wird aber zum Beispiel auch, ob die mitzuführende Dokumentation ordnungsgemäß ist und mit der tatsächlichen Ladung übereinstimmt. Außerdem wird die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Fahrzeuge geprüft. 

Hintergrund: Abfallstromkontrolle
In NRW sind die Bezirksregierungen für die Durchführung der Abfallstromkontrolle zuständig. Aufgabe ist die Überwachung der Abfallbewirtschaftung. Wesentlich dabei ist die Kontrolle der Entsorgungsgrundpflichten und der Pflichten bei Transportvorgängen, sowohl bei nationalen als auch grenzüberschreitenden Entsorgungsvorgängen. Dabei sind sowohl die Abfälle selbst durch ihre unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen und ihre Gefährlichkeit, als auch die handelnden Personen und Firmen in der Abfallbewirtschaftung facettenreich. Die Hauptakteure sind Erzeuger, Entsorger und Beförderer bzw. Sammler von Abfällen, außerdem agieren in diesem Wirtschaftszweig Makler und Händler von Abfällen. 

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