
Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt den Haushalt des Kreises Mettmann 2025
Regierungspräsident Thomas Schürmann hat den festgesetzten Kreisumlagehebesatz von 32,5 % sowie alle Teilkreisumlagen des Kreises Mettmann für das Jahr 2025 genehmigt.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 kann somit bekannt gemacht werden. Der Haushalt weist nach Abzug eines Globalen Minderaufwandes von 5,6 Mio. Euro einen Fehlbedarf von 16,7 Mio. Euro auf, welcher durch die Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Die Ausgleichsrücklage ist damit zwar vollständig aufgebraucht, dennoch wird der Haushalt fiktiv ausgeglichen.
Der Kreisumlagebedarf erhöht sich um rund 40 Mio. Euro. Dies ist auch auf die Landschaftsumlage, die um 22 Mio. € ansteigt, zurückzuführen. Die weiteren Belastungen resultieren im Wesentlichen aus höheren Sozialaufwendungen, insbesondere den gestiegenen Heimleistungen. Außerdem steigen die Personalaufwendungen bedingt durch Tarif- und Besoldungserhöhungen und höhere Beihilfen. Zudem sind zusätzliche Stellen im Stellenplan vorgesehen, wobei der Kreis vor deren Einrichtung sowohl den Bedarf als auch die Priorisierung und Notwendigkeit geprüft hat.
Die kreisangehörigen Städte werden durch den Einsatz des Globalen Minderaufwandes und der Ausgleichsrücklage entlastet.
Regierungspräsident Thomas Schürmann betont: „Der Kreis Mettmann handelt vorausschauend und verantwortungsvoll: Mit dem gezielten Einsatz von Rücklagen und Einsparungen gelingt es, die Belastung der kreisangehörigen Städte abzufedern und gleichzeitig einen fiktiven Haushaltsausgleich zu sichern.“