
Bezirksregierung Düsseldorf gibt grünes Licht für Krefelder Haushalt
Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die Verfügung für den Doppelhaushalt 2024/25 der Stadt Krefeld unterzeichnet.
Der Haushalt kann nun bekanntgemacht werden und in Kraft treten.
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 13. Mai 2024 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Die Stadt Krefeld plant für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 nach Abzug eines globalen Minderaufwands mit Jahresfehlbeträgen von 25,189 bzw. 46,409 Mio. Euro. Mit dem Finanzinstrument des globalen Minderaufwands kann im Ergebnisplan eine pauschale Kürzung der Aufwendungen bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen erfolgen. Im Haushaltsplan 2024 bzw. 2025 entspricht dies einer Summe von 22,465 Mio. Euro bzw. 22,998 Mio. Euro. Die verbleibenden Jahresfehlbeträge werden in beiden Jahren durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in entsprechender Höhe gedeckt. Der Haushalt ist somit gemäß § 75 Abs. 2 S. 4 GO NRW fiktiv ausgeglichen.
Die Ausgleichsrücklage wird im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vollständig verbraucht. Ab dem Jahr 2027 ist ein Rückgriff auf die allgemeine Rücklage zum Ausgleich des Haushalts notwendig. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht damit aber noch nicht.
Der Regierungspräsident betont: „Die erfreulichen Entwicklungen in Krefeld auf der Ertragsseite können die vielfältig auf die Aufwandsseite des Haushalts wirkenden Herausforderungen derzeit nicht vollständig auffangen. Ich bin aber zuversichtlich, dass es der Stadt auch bei steigenden Aufwendungen und einer Fortsetzung ihrer Investitionstätigkeit künftig wieder gelingen wird, einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten.“