Erörterung zum Neubau der Anschlussstelle Delrath an der A57
Planfeststellungsverfahren: Bezirksregierung leitet am 18. November die Veranstaltung in der Kulturhalle Dormagen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Anschlussstelle Delrath an der A57 sowie der Neubau der Verbindungsstraße K33n zwischen den Ortsteilen Neuss-Allerheiligen und Dormagen-Delrath beginnt am Montag, 18. November 2024, der Erörterungstermin unter der Regie der Bezirksregierung Düsseldorf. Beteiligt sind der Vorhabenträger, Vertreter von Trägern öffentlicher Belange und Einwender.
Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr in der Kulturhalle Dormagen, Langemarkstraße 1-3, in Dormagen, Einlass ist ab 09:00 Uhr. Falls es erforderlich ist, wird die Erörterung am 19. November und am 20. November jeweils ab 10:00 Uhr fortgesetzt.
Hintergrund
Der Rhein-Kreis Neuss hat einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Anschlussstelle Delrath an der A57 sowie der K33n als Verbindungsstraße mit einer Länge von 2,3 Kilometern zwischen den Ortsteilen Neuss-Allerheiligen und Dormagen-Delrath gestellt. Infolge von Änderungen wurden Planänderungsverfahren notwendig. Im Rahmen der darauffolgenden Beteiligung haben Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben Stellungnahmen abgegeben und auch Privatpersonen haben Einwendungen erhoben.
Der Erörterungstermin, den die Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde durchführt, ist nicht öffentlich. Zugelassen sind die unmittelbar an dem Verfahren beteiligten Privatpersonen, Firmen und Behörden, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, sowie sonstige Betroffene und deren Sach- und Rechtsbeistände. Teilnehmende sind aufgefordert, sich an der Einlasskontrolle auszuweisen.
Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es, neben der nochmals umfassenden Information über das Vorhaben alle für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte zu klären. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, ihre bereits schriftlich erhobenen Stellungnahmen zu erläutern und mit dem Vorhabenträger unter Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.
Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung einbezogen. Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen.
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