
Öffentliche Auslegung des Genehmigungsantrags der Remex GmbH für das Recyclingzentrum Großhülsen in Hilden
Die Remex GmbH hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung des Recyclingzentrums am Standort Großhülsen in Hilden beantragt.
Der Antrag umfasst unter anderem folgende betriebliche Maßnahmen:
- Errichtung und Betrieb einer Ballenpresse mit Wickler sowie eines zugehörigen Lagerbereichs für künstliche Mineralfasern (KMF), inklusive eines Umschlags ohne Verpressung.
- Reduzierung der Durchsatzkapazität der genehmigten Gewerbeabfallbehandlung und Anpassung der Anlagentechnik auf einen höheren Mineralikanteil. Die genehmigten Abfallschlüssel sollen künftig auch zeitweilig gelagert werden können.
- Erhöhung der Kapazität der genehmigten Umschlaganlage.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden der Bezirksregierung Düsseldorf unter anderem eine Geräuschemissionsprognose sowie ein Gutachten zur Beantragung einer Eignungsfeststellung gemäß § 42 Satz 2 AwSV vorgelegt.
Der Genehmigungsantrag einschließlich einer Kurzbeschreibung sowie die zugehörigen Unterlagen wird in der Zeit vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter folgendem Link zur Einsicht bereitgestellt:
➡https://www.brd.nrw.de/Services/Offenlagen
Alternativ kann eine Einsichtnahme vor Ort erfolgen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf unter Tel. 0211/475-2474 oder per E-Mail an olga.mielkebrd.nrw.de (olga[dot]mielke[at]brd[dot]nrw[dot]de).
Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.05.2025 schriftlich oder elektronisch erhoben werden.
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