Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Hafens „Egbert Constantin“ - Öffentliche Auslegung der Pläne beginnt
Die Hermann Nottenkämper GmbH & Co.KG plant den Neubau des Hafens „Egbert Constantin“ im Gartroper Gebiet am Wesel-Datteln-Kanal.
Für dieses Bauprojekt ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, in dessen Rahmen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Das Unternehmen hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen entsprechenden Antrag eingereicht, der nun in aktualisierter Form (Stand: August 2023) vorliegt. Diese aktualisierte Fassung konzentriert sich auf die wasserwirtschaftlichen und wasserbaulichen Elemente des Projekts. Infolge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2015 ist eine Mitgenehmigung anderer Elemente in einem Gewässerausbauverfahren nicht zulässig.
Der geplante Neubau umfasst unter anderem den Bodenaushub, die Errichtung des Hafenbeckens und der Hafenspundwand, die Oberflächengestaltung des Geländes, die Bepflanzung der Böschungsbereiche, den Bau von Zufahrtswegen sowie die Ableitung von Niederschlagswasser.
Das Gesamtvorhaben „Neubau des Hafen Egbert Constantin“ ist durch die rechtskräftige 41. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hünxe planungsrechtlich gesichert. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde beansprucht.
Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des beabsichtigen Vorhabens sowie seine Umweltauswirkungen ergeben, liegen gemäß § 73 Abs. 3 VwVfG NRW für die Dauer eines Monats liegen in der Zeit
vom 26.08.2024 bis einschließlich 26.09.2024
bei der Gemeinde Hünxe, Dorstener Str. 24, 46569 Hünxe, im Flur-Bereich 2. OG, Neubau, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:
Montag und Dienstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwochs und Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Das Rathaus der Gemeinde Hünxe ist am 25.09.2024 wegen einer ganztägigen betrieblichen Veranstaltung geschlossen, so dass an diesem Tag eine Einsichtnahme nicht möglich ist.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen bei der Gemeinde Schermbeck, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck, Raum 322, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:
Montag und Mittwoch:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Das Rathaus der Gemeinde Schermbeck ist am 20.09.2024 wegen einer ganztägigen betrieblichen Veranstaltung geschlossen, so dass an diesem Tag eine Einsichtnahme nicht möglich ist.
Die Unterlagen können zudem bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter www.brd.nrw.de unter der Rubrik “Aktuelle Offenlage“ eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 26.10.2024, schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Auslegungsstellen oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.04.03.12-2) Einwendungen erheben.
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