Schienenverkehr (Symbolbild)
12.03.2025

Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Kamp-Lintfort

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt auf Antrag der Niederrheinbahn GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der Niederrheinbahn auf der Strecke zwischen Moers-Rheinkamp und Kamp-Lintfort durch.

Die vollständigen Planunterlagen sowie der Umweltbericht werden in der Zeit vom 13. März bis einschließlich 12. April 2025 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen zugänglich gemacht. 

Der Antrag auf Planfeststellung bezieht sich auf den Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof Moers-Rheinkamp über einen Gleisbogen auf die Trasse der ehemaligen Grubenbahn der Ruhrkohle AG zur Zeche Friedrich Heinrich in Kamp-Lintfort bis zum Haltepunkt Kattenstraße in Kamp-Lintfort. Mit einer späteren Weiterführung der Strecke soll der Anschluss der Stadt Kamp-Lintfort an den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr hergestellt werden. Die Strecke soll zum Fahrplanwechsel 12/2026 in Betrieb gehen. 

Die geplante Maßnahme umfasst das Einschwenken auf das östliche Gleis (Gleis 9) der DB InfraGO AG im Bahnhof Rheinkamp mittels eines Gleisbogens. Die Straßenquerung, die zum südlich gelegenen Areal der Stiftung Historischer Eisenbahnpark Niederrhein führt, erfolgt durch die Verlagerung des bisherigen Bahnübergangs nach Norden. Der alte Bahnübergang sowie Gleis 20 der Niederrheinbahnstrecke werden zurückgebaut, ein 452 Meter langes Gleis wird neu gebaut. 

Ein weiterer Bahnübergang an der Niederrheinbahnstrecke bei km 3,392 sowie der Bahnübergang Vinnstraße werden zurückgebaut, das verbliebene Schalthaus wird entfernt. Der Streckenabschnitt endet am Haltepunkt Kattenstraße. 

Die Planunterlagen einschließlich des Berichts über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens sind für die Dauer der Offenlage auch über die Homepage der Stadt Kamp-Lintfort unter https://www.kamp-lintfort.de/toeb sowie auf der Homepage der Stadt Moers unter https://www.moers.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentlichkeitsbeteiligungen sowie in dem zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de einzusehen. 

Bei Bedarf wird darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, während der Zeit der Offenlage die Planunterlagen in Papierform bei der Stadt Kamp-Lintfort einzusehen. Wer daran Interesse hat, kann diese Einsichtnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Anhörungsbehörde) per E-Mail an NRB-Gleisbogen-Rheinkampatbrd.nrw.de beantragen. 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 13. März bis einschließlich 12. Mai 2025 seine Einwendungen per E-Mail unter Angabe seines Namens, der Postanschrift sowie des Betreffs „NRB-Gleisbogen Rheinkamp“  an das Postfach NRB-Gleisbogen-Rheinkampatbrd.nrw.de (NRB-Gleisbogen-Rheinkamp[at]brd[dot]nrw[dot]de) senden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. 

Darüber hinaus können Einwendungen auch schriftlich (Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse und den Betreff „NRB-Gleisbogen Rhein-kamp” sowie das Aktenzeichen des Verfahrens (25.17.01.02-26/8-24) angeben) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf erhoben werden. Die Einwendungen müssen spätestens am letzten Tag der Einwendungsfrist bei der Anhörungsbehörde eingegangen sein.