Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Corona-Wirtschaftshilfen Fortuna Düsseldorf gegen das Land NRW
Statement Bezirksregierung Düsseldorf
Mit Verwunderung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Einzelrichterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf bisher die Verwaltungspraxis des Landes NRW bezüglich der Coronabedingtheit für Profifussballvereine in Frage stellt, nachdem andere Verwaltungsgerichte und das OVG NRW eine einheitliche Verwaltungspraxis sehen.
Mit den Coronawirtschaftshilfen hat das Land NRW schnell und unkompliziert Unternehmen mit Milliarden Zahlungen in der Corona-Krise unterstützt.
Um Mitnahmeeffekte und Nachteile damit für die Steuerzahler zu verhindern, müssen Unternemen nachweisen, dass die Umsatzeinbrüche ausschließlich durch die Corona-Krise hervorgerufen wurden.
Wir werden als Land NRW hierzu weiter vortragen. Eine Entscheidung des Gerichts wird erst danach erfolgen.
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