B8n: Bezirksregierung lädt Beteiligte zur Online-Konsultation ein
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt nun die Online-Konsultation: Die Informationen werden den TÖB und den Einwendern auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf in einem passwortgeschützten Bereich digital zugänglich gemacht. Alle Berechtigten erhalten eine schriftliche Benachrichtigung mit den Zugangsdaten sowie der Antwort der Vorhabenträgerin auf ihre Einwendung.
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 1. bis einschließlich 31. März 2022 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlage“ (http://url.nrw/offenlage) abrufbar sein.
Den Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich zu den bereitgestellten Informationen bis einschließlich 31. März 2022 schriftlich oder elektronisch zu äußern. Unabhängig von der Teilnahme an dieser Online-Konsultation wird die Planfeststellungsbehörde über die bereits im Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen entscheiden. Eine Wiederholung der Bedenken und Anregungen ist somit nicht erforderlich.
Zum Verfahren
Die Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird durch eine Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) fortgesetzt. Diese Online-Konsultation ersetzt den gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) durchzuführenden Erörterungstermin, der aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.
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