Betuwe: Überarbeitete Planung für Streckenausbau in Emmerich-Elten wird ausgelegt
Für den Planfeststellungsabschnitt Emmerich-Elten werden ab Dienstag, 24. Mai 2022, bis einschließlich 23. Juni 2022 überarbeitete Planungsunterlagen ausgelegt.
Der Planfeststellungsabschnitt 3.5 ist 7,6 Kilometer lang. Er beginnt kurz hinter dem Bahnübergang Felix-Lensing-Straße und verläuft durch die Niederungen des Gewässers Die Wild, passiert den Eltenberg und verläuft durch den Ortsteil Elten. Er endet an der Grenze zu den Niederlanden. Im gesamten Abschnitt ist der Bau eines dritten Gleises geplant. Dieses zusätzliche Gleis verläuft in der Regel südwestlich der heutigen Gleise. Lediglich kurz vor der Landesgrenze zu den Niederlanden soll es in Anpassung an die bereits bestehenden niederländischen Gleisanlagen nordöstlich der bestehenden Gleise gebaut werden.
Stellungnahmen und Einwendungen, die im Kontext der Offenlage und eines Erörterungstermins vorgebracht wurden, haben zu den Planänderungen geführt. So sollen die bestehende zweigleisige Eisenbahnüberführung Eltener Straße (B8) dreigleisig ausgebaut werden, der provisorische Haltepunkt Emmerich-Elten aufgegeben sowie in Richtung Lobither Straße zwei neue Bahnsteige angelegt werden. In Absprache mit Feuerwehr und Stadt wurden das Notfallmanagement und die Streckensicherheit überarbeitet.
Diese Unterlagen (das so genannte Deckblatt 1) werden von heute bis einschließlich 23. Juni 2022 im Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, Raum 205 montags bis freitags von 08:30 bis 12:15 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 bis 15:30 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. Besucher müssen telefonisch unter 02822 751501 (Jens Bartel) oder per E-Mail (jens.bartelstadt-emmerich.de (jens[dot]bartel[at]stadt-emmerich[dot]de)) einen Termin vereinbaren; im Rathaus gilt Maskenpflicht.
Die Unterlagen sind für die Dauer der Offenlage auch auf der Internetseite der Stadt Emmerich unter
https://www.emmerich.de/de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen/
und der Website der Bezirksregierung Düsseldorf unter
hinterlegt.
Jeder, dessen Belange durch die dargestellten Änderungen und Ergänzungen erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann bis spätestens 8. Juli 2022 Einwände geltend machen. Das Schreiben kann an die Stadt Emmerich, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein oder die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) adressiert werden.
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