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Bezirksregierung Düsseldorf erlaubt weitere Aufnahmen am Konrad-Heresbach-Gymnasium in Mettmann
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 04. Juni 2024 wurde die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, die Bildung einer Mehrklasse am Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG) in Mettmann für das Schuljahr 2024/2025 abzulehnen, bestätigt.
Am darauf folgenden Tag wurde der Bezirksregierung Düsseldorf durch den Schulleiter des Heinrich-Heine-Gymnasium erstmals mitgeteilt, dass ihm wegen des Zuzugs eines Kindes nach Mettmann, der deutlich vor dem Erlass des Beschlusses erfolgte, eine weitere Anmeldung vorliege.
Gleichzeitig hatten sich bereits während des gerichtlichen Verfahrens einzelne Erziehungsberechtigte aus Mettmann an das Konrad-Heresbach-Gymnasium (KHG) in Mettmann gewandt, um ihr Kind dort anzumelden. Hintergrund war, dass Eltern wegen des Klageverfahrens und der dadurch bestehenden Rechtsunsicherheit ihr Kind nicht mehr am Heinrich-Heine-Gymnasium, sondern am Konrad-Heresbach-Gymnasium anmelden wollten.
Die Bezirksregierung hatte den Schulleiter des Konrad-Heresbach-Gymnasiums auf Nachfrage gebeten, wegen des laufenden Verfahrens noch keine Entscheidung über eine Aufnahme dieser Kinder an seiner Schule zu treffen.
Heute (07. Juni 2024) hat die Bezirksregierung dem Schulleiter des Konrad-Heresbach-Gymnasiums mitgeteilt, dass er diese Anmeldungen und die Anmeldungen weiterer Kinder aus Mettmann entgegennehmen und diese Schülerinnen und Schüler auch aufnehmen kann.
So wird diesen Eltern nunmehr die Möglichkeit eröffnet, in Umsetzung ihres Elternwillens auch das Konrad-Heresbach-Gymnasium als Schule zu wählen.
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