Dickelsbach
09.03.2022

Bezirksregierung hat das Überschwemmungsgebiet des Dickelsbaches festgelegt

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet des Dickelsbachs von Kilometer 1,5 bis Kilometer 21,5 im Bereich der Städte, Düsseldorf, Duisburg und Ratingen durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt.

Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Verordnung tritt am 10.3.2022 in Kraft.

Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich um eine Darstellung des Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.                                    

Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können bei den Städten Düsseldorf, Duisburg und Ratingen, beim Kreis Mettmann sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden: https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasser/hochwasserschutz/dickelsbach