Aktenschrank (Symbolbild)
07.11.2022

Erweiterungspläne für Aluminium-Schmelzanlage in Neuss liegen aus

Die Firma Aluminium Norf GmbH Neuss hat mit Datum vom 09.08.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die beabsichtigte Änderung der Aluminium-Schmelzanlage auf dem Betriebsgrundstück an der Koblenzer Straße 120 in 41468 Neuss gestellt.

Die Änderung besteht im Wesentlichen aus:               

  • Schmelz-/Gießanlage 14 bestehend aus 2 Rechteckschmelzöfen, einem Gießofen, einer Gießanlage und der Abgasreinigungsanlage AGR 5. Abwärme aus dem heißen Abgas der Schmelzöfen wird ausgekoppelt und in das Fernwärmenetz Allerheiligen eingespeist.
  • Induktionsöfen 11 und 12 sowie dem Spänetransportsystem einschließlich Nassentstauber.
  • Erweiterung des Gießwasserkühlkreislaufsystems KT 4 und Errichtung des Kühlturm 3 für die Kühlung der neuen Induktionsöfen.
  • Anpassungen der werksinternen Infrastruktur wie Verlagerung der Bahnentlade-Überdachung, Anbindung der neuen Rohrbrücke, Erweiterung Schrottlagerflächen und Verlagerung Vorlegierungslager.
  • Erhöhung der Schmelzleistung der Mehrkammer-Schmelzanlage durch geändertes Schrottspektrum und betriebliche Optimierung.

Für die Durchführung der baulichen Maßnahmen hat die Antragstellerin einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen erkennen lassen, insbesondere der UVP-Bericht und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 10.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022  an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus: 

Bezirksregierung Düsseldorf, 2. Etage, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 

Stadtverwaltung Neuss, Rathaus, Amt für Stadtplanung, 3. Etage, Zimmer 3.802, zu erreichen über Eingang 5 Michaelstraße 50, 41456 Neuss

Montag bis Mittwoch 

08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 

08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 

Stadtverwaltung Dormagen, Technisches Rathaus, Fachbereich Städtebau, Stadtplanung, Erdgeschoss, Zimmer 024, Mathias-Giesen-Straße 11, 41540 Dormagen

Montag bis Mittwoch           

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Freitag

08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sowohl für die Bevölkerung als auch das Personal der jeweiligen Dienststellen so gering wie möglich zu halten, wird während des gesamten Aufenthaltes das Tragen einer FFP2-Maske oder OP-Maske empfohlen.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei den Stadtverwaltungen Neuss und Dormagen innerhalb der Einwendungsfrist vom 10.11.2022 bis einschließlich 09.01.2023 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.