Luftreinhaltung (Symbolbild)
06.11.2023

Essen: Fortschreibung des Luftreinhalteplans liegt aus

Ab heute bis einschließlich 16. November 2023 wird der Luftreinhalteplan Ruhr, Teilplan West, für das Stadtgebiet Essen öffentlich ausgelegt.

Im Rahmen der bisherigen Luftreinhalteplanung in Essen konnten für nahezu sämtliche luftverunreinigenden Stoffe, insbesondere für den zu Beginn der 2000er Jahre noch kritischen Feinstaub, die Grenzwerte eingehalten werden. Das gilt an allen Messstellen, die bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) im Jahr 2020 in der Stadt Essen existierten, auch für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid. Allerdings weist eine 2021 neu eingerichtete Messstelle unmittelbar an der Trasse der Autobahn A 40 für das Jahr 2022 mit 45 µg/m3 Stickstoffdioxid eine deutliche Überschreitung auf. Um dem entgegenzuwirken und die Bevölkerung zu schützen, wurde im Plan festgelegt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 40 auf Höhe der Messstelle in beiden Fahrtrichtungen auf 60 Stundenkilometer tagsüber beschränkt werden soll.

Darüber hinaus werden stadtweite Maßnahmen wie die Einführung einer neuen Straßenbahnlinie (City-Bahn), die Verlängerung vorhandener U-Bahn-Linien, die Förderung des ÖPNV, des Radverkehrs sowie der Elektromobilität zu einer weiteren Reduzierung der stadtweiten Luftbelastung beitragen.

Der Luftreinhalteplan wird bis einschließlich 16. November auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen).

Vor Ort sind die Unterlagen außerdem einsehbar in der

Stadt Essen, Umweltamt, Zimmer 2.01, Natorpstraße 27; montags bis donnerstags 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr, freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung unter 0201/88-59100 oder infoatumweltamt.essen.de (info[at]umweltamt[dot]essen[dot]de).

und

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, Zimmer 240a; montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.

Sollte eine Einsichtnahme an den oben genannten Orten oder zu den Zeiten nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf luftreinhaltungatbrd.nrw.de (luftreinhaltung[at]brd[dot]nrw[dot]de).
Der Luftreinhalteplan tritt am 17. November in Kraft.

Zum Hintergrund
Nach der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa und dem daraus in deutsches Recht umgesetzten fünften Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat die zuständige Behörde bei Überschreitungen der festgelegten Immissionsgrenzwerte für luftverunreinigende Stoffe einen Luftreinhalteplan (LRP) aufzustellen. Die im Rahmen der Richtlinie erlassenen Grenz- und Zielwerte für die Parameter Stickstoffdioxid, Feinstaub, Schwefeldioxid, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren zum Schutz der und zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit wurden in Anlehnung an die damaligen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgesetzt.

Der Luftreinhalteplan enthält dabei die Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen unter die Grenz- und Zielwerte führen.