Aktenordner (Symbolbild)
13.01.2022

Ferro Duo GmbH, Duisburg: Erörterungstermin entfällt mangels Einwendungen

Die Ferro Duo GmbH, Duisburg, hat mit Antrag vom 14.06.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zum Mahlen von natürlichem und künstlichem Gestein sowie zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort Vulkanstraße 54, beantragt. Zudem wurde die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.

Vom 22.10.2021 bis 22.11.2021 lagen die Unterlagen des Antrags der Ferro Duo GmbH zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Mahlen von natürlichem und künstlichem Gestein sowie zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort Vulkanstraße 54 in 47053 Duisburg öffentlich aus. 

Bis zum Ende der Einwendungsfrist am 22.12.2021 wurden keine Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben erhoben. 

Aus diesem Grund entfällt der für den 18.01.2022 vorgesehene Erörterungstermin.