Duisburger Hafen (Symbolbild)
10.01.2022

Offenlage: Bezirksregierung genehmigt Abfallanlage der Rhenus Port Logistics Rhein-Ruhr GmbH

Die Rhenus Port Logistics Rhein-Ruhr GmbH hat mit Antrag vom 27.01.2020 bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort Terminal 4, Moerser Straße 59, in Duisburg beantragt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun mit Bescheid vom 09.12.2021 die Genehmigung für das Vorhaben erteilt.  Sie ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) verbunden.

Der Bescheid und seine Begründung liegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Zimmer 6030), Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, in der Zeit vom 14.01.2022 bis einschließlich 27.01.2022 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der bestehenden COVID-19-Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G Regel sowie der entsprechenden Hygienemaßnahmen möglich. Terminvereinbarungen können telefonisch (0211 475-2415) oder per E-Mail erfolgen: clarissa.hesseatbrd.nrw.de (clarissa[dot]hesse[at]brd[dot]nrw[dot]de)