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11.05.2022

Offenlage: Klärschlammlagerflächen in Wuppertal sollen mit Erde abgedeckt werden

Der Wupperverband hat am 14.3.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Planfeststellung für die sogenannte Übererdung der Klärschlammlagerflächen Buchenhofen in Wuppertal gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt

Seit den 1920er Jahren wurden Klärschlämme auf dem Werksgelände Buchenhofen in mehreren Absetzbecken sedimentiert. Die Ablagerung endete mit Inbetriebnahme der Verbrennungsanlage 1976. Die dann anfallenden Aschen wurden bis 1992 ebenfalls im Bereich der Sedimentationsbecken abgelagert. Durch eine bodenschutzrechtliche Gefährdungsabschätzung im Jahr 2014 wurde die Sanierungsnotwendigkeit aufgrund von Stoffeinträgen in das Grundwasser erkannt.

Gegenstand des nun angestoßenen Planfeststellungsverfahrens ist es, dass die Flächen mit fremd angelieferten Böden abgedeckt werden. Es werden auch die, damals für die Becken benötigten Dämme gekappt und als Böden zur Überlagerung genutzt. Der Planungsraum umfasst eine Fläche von cirka 40 Hektar. Die für die Planung vorgesehenen Flächen befinden sich derzeit alle im Eigentum des Wupperverbandes.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Obere Wasserbehörde zuständig für das Planfeststellungsverfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Verfahrens. Die ausliegenden Planunterlagen des Wupperverbandes enthalten insbesondere:        

  • Erläuterungsbericht
  • Lagepläne
  • Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung
  • Technische Planunterlagen und Zeichnungen
  • Arbeitsschutzkonzept
  • Geotechnischer Bericht
  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Zusammenfassung der Umweltauswirkungen. 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 12.5.2022 bis 13.6.2022 bei der Stadtverwaltung Wuppertal, im Raum C-329, Johannes-Rau-Platz 1 in 42275 Wuppertal, unter Einhaltung der aufgrund der Coronavirus-Pandemie geltenden Abstands- und Hygieneregelungen aus. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0202 563-5781 ist erforderlich.

Die Unterlagen können in dem vorgenannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden:  

http://url.nrw/offenlage 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 12.7.2022, schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Auslegungsstelle oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.04.04.03-Buchenhofen-16) Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.