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10.06.2022

Offenlage: Kraftwerk Neuss GmbH will Gas- und Dampfturbine bauen

Die Kraftwerk Neuss GmbH (KNE) hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage KNE) gestellt.

Die Anlage soll auf dem Grundstück Düsseldorfer Straße 182 gebaut werden und die benachbarte Kartonfabrik mit Dampf und Strom versorgen.

Gegenstand des Antrags sind im Wesentlichen:

  • Errichtung und Betrieb einer erdgasbefeuerten Gasturbinenanlage mit Generator und Nebenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 54 MW
  • Errichtung und Betrieb eines Abhitzekessels mit Zusatzfeuerung und Hilfsgebäude für technische Einrichtungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 35 MW
  • Errichtung und Betrieb einer Dampfturbine und Nebenanlagen mit einer elektrischen Leistung von 7 MWel.
  • Errichtung und Betrieb von zwei Hilfskesseln mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 34 MW

Die Anlage soll im Dezember 2023 in Betrieb gehen.

Der Antrag und alle entscheidungserheblichen Unterlagen liegen in der Zeit vom 15.06.2022 bis einschließlich 14.07.2022 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240 a, Cecilienallee 2, Düsseldorf
montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr

Rathaus der Stadt Neuss, Zimmer 3.802 (3. Etage), Michaelstraße 50, Neuss
montags bis mittwochs von 08:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr

Eine Einsichtnahme ist nur mit Termin möglich. Diesen kann man bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit Stefan Hartz (E-Mail: stefan.hartzatbrd.nrw.de (stefan[dot]hartz[at]brd[dot]nrw[dot]de), Telefon-Nr.: 0211 475-5256) vereinbaren. In Neuss erreicht man die zuständige Stelle unter der E-Mailadresse stadtplanungatstadt.neuss.de (stadtplanung[at]stadt[dot]neuss[dot]de) bzw. Telefon-Nr. 02131 90-6101.

Zusätzlich sind die Antragsunterlagen im Zeitraum der Offenlage auch auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://url.nrw/offenlage einzusehen.

Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom 15.06.2022 bis einschließlich 15.08.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder der Stadt Neuss schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden.