Akten (Symbolbild)
14.11.2023

Planfeststellung: DB Netz AG ergänzt Pläne für KV-Drehscheibe im Rangierbahnhof Duisburg-Ruhrort Hafen

Die DB Netz AG hat im Planfeststellungsverfahren für die Anbindung der Drehscheibe Rhein-Ruhr im Rangierbahnhof Duisburg-Ruhrort Hafen als Umschlaganlage für den kombinierten Verkehr (KV) Aspekte des Hochwasserschutzes ergänzt.

Ferner beinhalten die neuen Unterlagen, das sogenannte 1. Deckblatt, geringfügige Änderungen an der technischen Planung sowie die planerische Umsetzung in der Umwelt- und Grunderwerbsplanung.

Die KV-Anlage ist für den Schienen-Schienen-Umschlag und den Schienen-Straßen-Umschlag konzipiert. Gegenstand der vorliegenden Planung ist sowohl die Neuordnung der innerbetrieblichen Verkehrsführung, als auch eine Anbindung der KV-Drehscheibe an das öffentliche Straßennetz im Bereich der Sympherstraße in Duisburg-Meiderich. Dieser Plan lag bereits im Frühjahr 2020 öffentlich aus, nun sind die aus diesem Verfahren resultierenden Änderungen Gegenstand der aktuellen Offenlage.

Die geänderten Unterlagen werden in der Zeit vom 15.11.2023 bis einschließlich 14.12.2023 im Stadthaus, Raum U28 (Eingang Moselstraße), am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 in 47051 Duisburg öffentlich ausgelegt: montags bis donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.

Die Unterlagen sind darüber hinaus für die Dauer der Offenlage auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter 
https://www.duisburg.de/microsites/pbv/index.php#
zu finden. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellt diese Informationen in diesem Zeitraum ebenfalls auf ihrer Homepage zur Verfügung:
http://url.nrw/offenlage 

Jeder, dessen Belange durch die im Deckblatt dargestellten Änderungen und Ergänzungen erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann mit Beginn der Offenlage  bis einschließlich 15. Januar 2024 Einwendungen erheben. Diese müssen bei der Stadt Duisburg, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg, 47051 Duisburg oder der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) schriftlich eingehen. Weitere Hinweise, wie Einwendungen etwa mit qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen sind oder welche Angaben alle Einwendungen enthalten müssen, sind auf der Offenlage-Homepage der Bezirksregierung verlinkt.