Industriepark Solvay Rheinberg © amelie - stock.adobe.com
03.06.2022

Solvay Chemicals Rheinberg will weiteren Kessel errichten – Pläne liegen aus

Die Solvay Chemicals GmbH hat mit Datum vom 14.12.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung des Industriekraftwerks durch Errichtung und Betrieb eines weiteren altholzbefeuerten Kessels (GN2) gestellt.

Die Aufstellung des neuen altholzbefeuerten Kessels einschließlich Nebenanlagen soll auf dem Grundstück Xantener Straße in 47495 Rheinberg erfolgen.

Gegenstand der vorgesehenen Änderungen sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Errichtung und Betrieb einer altholzbefeuerten Verbrennungsanlage mit Wirbelschichtfeuerung (interne Bezeichnung: „Holzkessel GN2“) mit einer Feuerungswärmeleistung von 105 MWtherm. unter Beibehaltung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung des Industrie-Kraftwerkes von 447 MWtherm.,
  • Errichtung und Betrieb von Abgasreinigungseinrichtungen nebst Silos zur Bevorratung von Absorbentien (Natriumhydrogencarbonat; Herdofenkoks) und Reststoffen,
  • Errichtung eines 47 m hohen Abgaskamins zur Ableitung der gereinigten Verbrennungsabgase,
  • Errichtung und Betrieb von drei Annahmeboxen zur Entladung von extern aufbereiteten Holzhackschnitzeln (Altholzkategorie A I bis A IV) mit einer Entladekapazität von rund 130.000 t/a,
  • Errichtung und Betrieb von zwei Betonsilos zur Lagerung von Holzhackschnitzeln (Altholzkategorie A I bis A IV) mit einem Fassungsvermögen von jeweils 6.000 m³, entsprechend rund 1.200 t (Gesamtlagermenge: rund 2.400 t),
  • Errichtung und Betrieb eines Sandsilos zum Ausgleich des Wirbelschicht-Bettaschehaushalts,
  • Außerbetriebnahme des bisher mit Kohle und/oder Holzhackschnitzeln der Altholzkategorie A I und A II befeuerten Dampfkessels GN1 mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen,
  • Umwidmung des kohlestaubbefeuerten Dampfkessels GN6 zu einem erdgasbefeuerten Kessel und Außerbetriebnahme der zur Kohlestaubfeuerung zugehörigen Nebeneinrichtungen,
  • Außerbetriebnahme der Kohleentladung / Kohlekippe und des Kohlelagers.

Der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen erkennen lassen, insbesondere der UVP-Bericht, liegen vom 08.06.2022 bis einschließlich 07.07.2022 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Bezirksregierung Düsseldorf, 2. Etage, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

Stadt Rheinberg beim Sachgebiet 61 - Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt im Stadthaus, Zimmer 248, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg

Stadt Voerde, Fachdienst 6.1 – Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz (2. Etage Raum 232), Rathausplatz 20, 46562 Voerde

Aufgrund der gegenwärtigen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

  1. Bezirksregierung Düsseldorf:
    Herr Hartz, E-Mail: stefan.hartzatbrd.nrw.de (stefan[dot]hartz[at]brd[dot]nrw[dot]de), Telefon-Nr.: 0211 475-5256
  2. Stadt Rheinberg:
    Frau Morsch, E-Mail: antje.morschatrheinberg.de (antje[dot]morsch[at]rheinberg[dot]de), Telefon: 02843 171-460
    Frau Göbert, E-Mail: kerstin.goebertatrheinberg.de (kerstin[dot]goebert[at]rheinberg[dot]de), Telefon:  02843 171-283
  3. Stadt Voerde:
    Frau Bohlen-Sundermann, E-Mail: silke.bohlen-sundermannatvoerde.de (silke[dot]bohlen-sundermann[at]voerde[dot]de), Telefon: 02855 80-457
    Frau Krechter, E-Mail: jutta.krechteratvoerde.de (jutta[dot]krechter[at]voerde[dot]de), Telefon: 02855 80-455

Die Antragsunterlagen mit dem UVP-Bericht sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind darüber hinaus während des o. g. Zeitraums über das Zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Zulassungsverfahren (Internetseite: https://uvp-verbund.de/startseite) einzusehen.

Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei den übrigen Auslegungsstellen innerhalb der Einwendungsfrist vom 08.06.2022 bis einschließlich 08.08.2022 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.